Seite weiterempfehlen

  Uns als Startseite

  Druckversion
 


Mitglied im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.

Welche Unterlagen?

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung auf dem Landratsamt:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßen am Unfallort (wenn Sie schon einen Führerschein besitzen, dann brauchen Sie diese Bescheinigung nicht mehr einzureichen)
  • 5,10 Euro Bearbeitungsgebühr für das Rathaus

Zusätzliche Unterlagen für BF17:

  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)

Sie müssen diese Unterlagen noch nicht gleich zu Ihrer Anmeldung mitbringen. Sie können Sie jederzeit nachreichen.

Telefonnummern für den Kurs Sofortmaßnahmen (Voranmeldung notwendig):

  • Johanniter Unfall-Hilfe: 07161 / 96426-0
  • Deutsches Rotes Kreuz: 07161 / 673923
  • Malteser Hilfsdienst: 07161 / 93232-3
  • M.A.U.S.: Gutschein mit Vergünstigung bei uns in der Fahrschule erhältlich

Unser Service

Wir bereiten den Antrag für Sie vor und geben diesen dann auch auf dem zuständigen Rathaus für Sie ab. Die Bearbeitungszeit des Antrages liegt etwa bei 4 - 6 Wochen. Erst wenn der Antrag bearbeitet wurde, ist eine Theoretische Prüfung möglich. Deshalb ist es sehr wichtig, den Antrag möglichst schnell einzureichen. Bringen Sie einfach Ihre kompletten Unterlagen mit in die Fahrschule. Den Rest erledigen wir für Sie.
  nach oben
 

(c) 2002-2010 Fahrschule Ruess Göppingen. Alle Rechte vorbehalten

Home |  Ausbildung |  Preise |  Bilder-Galerie |  FAQ |  Kontakt |  Impressum