Wohnmobile bis 4,25 t

Deutschland wird sich in Brüssel dafür einsetzen, dass man mit der Führerscheinklasse B künftig Motorcaravans nicht nur bis 3.5 t, sondern bis 4.25 t zulässiges Gesamtgewicht fahren dürfe. Das erklärte Ralf Nagel, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, bei der Eröffnung des Caravan Salons 2004. Bei den Beratungen zum Führerscheinrecht habe die Bundesregierung besonderen Wert auf die Wahrung der Wohnmobilisten und der Caravanindustrie gelegt. Auch bei den Beratungen zur 3. EU-Führerscheinrichtlinie lasse sich das Ministerium von diesem Grundsatz leiten.

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