
Alkoholverbot für Fahranfänger
Das Alkoholverbot gilt für alle Fahranfänger in der Probezeit (auch in der verlängerten Probezeit) und für alle Fahranfänger die noch keine 21 Jahre alt sind.
Verstöße können mit bis zu 1000.- Euro geahndet werden, evtl. Fahrverbot sowie mindestens 2 Punkte im Verkehrszentralregister. Für Fahranfänger die sich noch in der Probezeit befinden, wird die Probezeit von 2 auf 4 Jahren verlängert und es wird ein Aufbauseminar (Nachschulung) angeordnet.
Diese Regelung gilt nicht nur für den PKW-Führerschein sondern auch für alle anderen Führerscheinklassen sowie für die Mofa Prüfbescheinigung.
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