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Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)

Das begleitete Fahren mit 17 wird nun auch in Baden-Württemberg eingeführt. Am 01.01.2008 beginnt dieser Modellversuch, der bis 2010 befristet ist. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick auf das begleitete Fahren mit 17.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung! Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Anmeldungen

Tipp: Melden Sie sich Online zu Ihrer Führerschein-Ausbildung an. Sie erhalten dann das Lehrmaterial Buch und Bögen (Wert: 55.- Euro) kostenlos. Hier gehts zum Anmeldeformular und weiteren Infos. Die Preise für das BF17 sind bei uns die gleichen, wie für die "normale" Klasse B.  

Warum fahren mit 17?

Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.

Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wird das "Begleitete Fahren ab 17" als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31. Dezember 2010).

Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.

Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:

  • Mäßigender Einfluss einer Begleitung - diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe 
  • Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - die Phase des Lernens wird verlängert
  • Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren

    Diese Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbständigen Fahrens. Untermauert werden diese Erwartungen durch eine erste Trendauswertung eines vorrausgegangenen Feldversuches. Diese belegt, dass sich die Unfallzahlen beim späteren Alleinfahren reduzieren und auch in der Begleitphase keine Personenschäden zu verzeichnen waren.
  • Die Ausbildung

    Der Schüler darf im Alter von 16 ½ Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Für alle anderen Klassen (z.B. Klasse A) gilt das begleitete Fahren nicht. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

    Die Prüfung

    Frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden und 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, aber nicht im Ausland. Der junge Fahrer hat die Auflage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.

    Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.

    Auch beim "Begleiteten Fahren ab 17" beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.

    Die Prüfbescheinigung

    Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein. Sie wird dem Bewerber nach bestandener Prüfung ausgehändigt. Die Begleitperson (oder mehrere) ist/sind dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.

    Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger automatisch seinen Kartenführerschein. Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren, dann auch ohne Begleitung!

    Die Begleitperson

    Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer da sein kann. Alle angegebenen Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Pro Begleitperson erhebt das Landratsamt eine Gebühr von 11.- Euro. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
  • maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung (Zuverlässigkeit)
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt

    Aufgaben der Begleitperson:

    Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines "Hilfsfahrlehrers". Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
  • Ansprechpartner für den jungen Fahrer
  • Soll Sicherheit beim Fahren vermitteln
  • Kann vor Fahrantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen
  • Fragen und Antworten...

    Ab welchem Alter darf man sich für das 'Begleitete Fahren ab 17' (BF 17) in der Fahrschule anmelden?
    Ab 16 ½ Jahren

    Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A machen?
    Nein. Mit der Ausbildung der Klasse A kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.

    Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung?
    Keine. Der Fahrschüler ist auszubilden wie jeder andere Bewerber der Klasse B bzw. BE

    Wann beginnt beim 'Begleiteten Fahren' die Probezeit?
    Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (Der Prüfbescheinigung).

    Wie lange dauert die Probezeit?
    Wie beim 'normalen' erstmaligen Fahrererlaubniserwerb zwei Jahre.

    Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
    Nein, er erhält eine Prüfbescheinigung.

    Wann bekommt der Bewerber den Kartenführerschein?
    Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann er seinen bereits fertigen Kartenführerschein auf dem Landratsamt abholen.

    Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
    Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Dann auch ohne Begleitung.

    Ist in der Prüfungsbescheinigung ein Bild des Fahrers?
    Nein, deshalb muss der Fahrer zur Identifikation zusätzlich einen Personalausweis mitführen.

    Bei BF 17 sind in der Klasse B auch die Klassen L, M und S eingeschlossen. Müssen die Jugendlichen auch eine praktische Ausbildung in der Klasse M durchlaufen?
    Nein, dies ist bei BF 17 ebenso wenig vorgeschrieben, wie bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung. Die Klassen L,M und S dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.

    Wie viele Begleiter darf ich haben?
    Beliebig viele. Sie müssen lediglich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Am Ende ist es eine Frage der Kosten. Denn: Für die vorgeschriebene Überprüfung der begleitenden Personen werden Gebühren in Höhe von 11.- Euro berechnet.

    Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?
    Ja. Es muss aber eine neue kostenpflichtige Prüfungsbescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist erneut vorher einzuholen.

    Welche Konsequenzen hat es, ohne Begleiter zu fahren?
    Die Fahrerlaubnis wird entzogen. 150 Euro Bußgeld und  4 Punkte in Flensburg.

    Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?
    Nach frühestens sechs Monaten und frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Vorraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF/Nachschulung) teilgenommen hat.

    Welche Folgen hat es, wenn die Begleitperson alkoholisiert ist?
    Die Begleitperson darf keinesfalls 0,5 Promille erreichen! Ist dies doch der Fall, haftet nicht die Begleitperson, sondern der Fahrer! Denn der Führerschein/Prüfbescheinigung ist nur gültig, wenn Sie von einer eingetragenen Begleitperson begleiten werden, die alle Auflagen erfüllt (Die Auflagen stehen oben). Die Prüfbescheinigung wird entzogen!

    Welche Konsequenzen hat es für den Begleiter, wenn der junge Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht, beispielsweise zu schnell fährt?
    Keine, da der Begleiter weder Führer des Fahrzeugs ist noch als solcher gilt.

    Muss ein Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
    Der Begleitperson wird ausdrücklich empfohlen, eine so genannte Vorbereitungsveranstaltung (ca. 90 Minuten) zu absolvieren. Im günstigsten Fall nehmen Fahranfänger und Begleiter an dieser Veranstaltung teil. Die Veranstaltung wird von der Fahrschule durchgeführt.

    Welche Aufgaben hat die Begleitperson?
    Sie soll dem Fahrer vor Antritt der Fahrt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und ihm einen Rat erteilen oder kurze Hinweise geben (§ 48a Abs. 4 FeV).

    Darf eine Begleitperson direkt eingreifen?
    Auf keinen Fall. Die Begleitperson darf in keiner Weise in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen. Sie kann allenfalls dem jungen Fahrer Hinweise in bestimmten Situationen geben.

    Müssen die Namen der vorgesehenen Begleitperson(en) bereits im Antrag angegeben werden?
    Ja, mindestens eine Begleitperson muss benannt sein.

    Was ist bei der Autoversicherung zu beachten?
    In der Regel erheben die Versicherungen eine erhöhte Versicherungsprämie, wenn junge Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren das Auto fahren. Da die Fahranfänger beim „Begleiteten Fahren ab 17“ oftmals das Fahrzeug der Familie benutzen, wird geraten, dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Einige Versicherungen sehen von einer Beitragserhöhung bei Mitbenutzung des Fahrzeuges durch Minderjährige ab. Details sollten mit dem Versicherungsvertreter abgesprochen werden.

    Links

    TÜV Süd

    Deutscher Verkehrssicherheitsrat

    Fahrtipps.de

    Fahrlehrerverband Baden-Württemberg

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