Führerschein
1. Name 2. Vorname 3. Geburtsdatum / Geburtsort 4a. Austellungsdatum 4b. Gültigkeit (in Deutschland unbefristet) 4c. Ausstellende Behörde 5. Führerscheinnummer 6. Lichtbild 7. Unterschrift 9. Erteilte Führerscheinklasse(n)
9. Alle erteilten Führerscheinklassen 10. Erteilungsdatum (evtl. auch unter Nr. 14) 11. Gültigkeitsdatum 12. Beschränkungen (Schlüsselzahlen) 13. Eintragungen Wohnsitzwechsel in der EU 14. Erteilungsdatum (evtl. auch unter Nr. 10)
Infos
Seit dem 01.01.1999 werden nur noch Führerscheine im zeitgemäßen Kartenformat nach EU-Norm ausgegeben.
Welche Vorteile bietet der neue Führerschein?
- Neuzeitliches und benutzerfreundliches Dokument
- Fälschungssicher
- Kann auch im Ausland gelesen werden
- Wird zentral registriert; seine Daten können jederzeit abgerufen werden
Besteht eine Verpflichtung zum Umtausch?
- Nein, Grundsätzlich nicht
- Ja, wenn Lastkraftwagen, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden und Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben
Wo kann man ihn umtauschen?
- Bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, vielfach auch bei den örtlichen Meldebehörden
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Bisheriger Führerschein
Biometrishes Lichtbild 35 x 45 im Halbprofil ohne Kopfbedeckung (heller Hintergrund)
Personalausweis
Persönliches Erscheinen
Wie lange dauert die Ausfertigung?
Was kostet der neue Führerschein?
ca. 25,50 Euro
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