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Mitglied im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.

Führerscheinklassen

Führerscheinklasse Beschreibung Mindestalter
  A25: Krafträder mit und ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung Direkteinstieg ab 25
A18: Krafträder mit und ohne Beiwagen bis 25 KW (34 PS). Nach zweijähriger Fahrpraxis wird automatisch die Klasse A erteilt 18
A1: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm³ und max. 11 KW. Für 16 und 17-jährige Leistungsbeschränkung auf 80 Km/h 16

B/BF17: Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z.G.) sowie einem Anhänger bis 750 Kg z.G. oder mit einer z.G. bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die Kombination 3,5 t nicht überschreitet. Zahl der Sitzplätze: 8 außer dem Fahrersitz 18
BE: Klasse B Fahrzeug mit Anhänger das nicht unter Klasse B fällt. 18
C: Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. sowie einem Anhänger bis 750 Kg 18

CE: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge 18
C1: Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G.  18
C1E: Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. mit Anhänger. 12 t z.G. für diese Kombination 18
D: Omnibus 21
DE: Omnibusse mit Anhänger über 750 Kg z.G. 21

D1: Omnibusse mit max. 16 Fahrgastsitzplätzen 21

D1E: Omnibus mit Anhänger. 12 t z.G. für diese Kombination 21
L: Zugmaschinen und selbst-fahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h. Mit Anhänger max. 25 Km/h 16
M: Kleinkrafträder bis max. 50 ccm³ und max. 45 km/h 16
S: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 50 ccm³, max. 45 km/h und max. 4 KW Nutzleistung. Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 Kg 16
T: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mehr als 32 Km/h bis max. 60 km/h 16

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