Seite weiterempfehlen

  Druckversion


               
 


Die Fahrschule Ruess Smartphone App
 

 


Nepper, Schlepper, Bauernfänger?!

Klasse S

Seit dem 01.02.2005 gibt es in Deutschland eine neue Führerscheinklasse.
Es ist die Klasse S.

Somit dürfen nun auch 16- jährige das beliebte Quad fahren.

Ausbildungskosten und Anschaffungskosten

Ausbildungskosten:

Die Kosten für den Klasse S Führerschein sind die gleichen wie bei der Klasse M. 

Anschaffungskosten:

Die Kosten für ein Quad liegen ungefähr im gleichen Bereich wie bei einem Roller (Klasse M). Sie sind zulassungsfrei und können wie ein Roller mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden. 
Es gibt bisher nur wenige Hersteller von Klasse S Fahrzeugen auf dem Markt. Es ist zu aber erwarten, dass weitere Hersteller nachrücken werden. Dies hängt aber auch ganz davon ab, wie sich die neue Führerscheinklasse durchsetzen wird.

Wir haben hier zwei Hersteller von Quads für Sie als Link:

Beschreibung

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
    (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)

Motor und Antriebsart

  • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm 
  • andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel), max. 4 kW Nutzleistung
  • Elektromotor, max. 4 kW Nenndauerleistung

Mitfahrer

Auf einem Quad darf man selbstverständlich auch eine zweite Person mitnehmen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Quad auch eine 2 Personen-Zulassung hat.

Mindestalter

Das Mindestalter für die Klasse S beträgt 16 Jahre.

Ausbildungsumfang

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  •   2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. 

Prüfungen

Theorie:

Bewertung Ersterteilung (Wenn noch kein Führerschein vorhanden ist):

  • 30 Fragen; 10 Fehlerpunkte sind zulässig*

* Wenn 2 Fragen mit der Wertigkeit von jeweils 5 Fehlerpunkten (5+5) falsch beantwortet wurden, dann ist die Prüfung NICHT bestanden.Bei jeder anderen Zusammenstellung der Fehlerpunktzahl,bis zur Höchstgrenze von 10, ist die Prüfung bestanden.  (z.B.: 5 + 3 + 2 oder 4 + 4 +2 usw.)

Bewertung Erweiterung (Wenn schon ein Führerschein vorhanden ist):

  • 20 Fragen; 6 Fehlerpunkte sind zulässig

Praxis:

Prüfungsdauer mindestens 30 Minuten. Die Fahrt findet innerhalb geschlossener Ortschaften statt. 

Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Weitere Infos

Zulassung :

  • Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei
  • Betriebserlaubnis erforderlich
  • Versicherungskennzeichen vorgeschrieben 

Helmpflicht:

  • Fahrer und Beifahrer von dreirädrigen Kleinkrafträdern sind wie alle anderen Motorradfahrer verpflichtet, einen Helm zu tragen.
  • Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ohne Aufbau (z.B. Quad) ist das Tragen eines Schutzhelmes in jedem Fall sinnvoll. Häufig wird das Tragen des Schutzhelmes über die Betriebserlaubnis vorgeschrieben.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Informieren Sie sich einfach kostenlos und unverbindlich bei uns. Ob telefonisch, persönlich oder auch per E-Mail, wir beantworten Ihre Fragen gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Zufriedene Führerscheinbesitzer








Teilen

(c) 2002-2012 Fahrschule Ruess. Alle Rechte vorbehalten.

Home |  Ausbildung |  Online Anmeldung |  Service |  Über uns |  Wissenswertes |  Bilder-Galerie |  FAQ |  So finden Sie uns