
Flensburger Punkte
Im Verkehrszentralregister in Flensburg werden Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie Verkehrsstraftaten eingetragen. Je nach Schwere werden sie mit 1 bis 7 Punkten bewertet.
Aufbau des Punktesystems
Punktestand:
- 1 - 8 Keine Maßnahme
- 9 - 13 Schriftliche Verwarnung
- 14 - 17 Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Wird an diesem innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht teilgenommen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Falls in den letzten 5 Jahren bereits an einem solchen teilgenommen, dann nur schriftliche Verwarnung. Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Hinweis dass mit 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
- 18 und mehr Entzug der Fahrerlaubnis
Es gibt die Möglichkeit Punkte abzubauen wenn man freiwillig an einem Aufbauseminar teilnimmt. Wird ein Aufbauseminar allerdings angeordnet ist ein Abbau von Punkten nicht möglich. An einem Seminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung kann nur einmal in 5 Jahren teilgenommen werden.
Punkte-Rabatt bei freiwilliger Teilnahme:
- 1 - 8 Rabatt: 4
- 9 - 13 Rabatt: 2
- 14 - 17 Rabatt: nicht möglich, da ein Aufbauseminar von der Behörde angeordnet wird
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von 18 Punkten oder mehr erhält man eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten. Danach ist der Führerschein neu zu beantragen und es muss eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgen um die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr festzustellen. Die MPU wird von der Behörde angeordnet.
Aufbauseminar
Wenn Sie an einem Aufbauseminar interessiert sind bzw. wenn die Behörde ein Seminar angeordnet hat, dann klicken Sie bitte hier.
Auskunft über den Punktestand
Kostenlose Auskunft über den aktuellen Punktestand erteilt das:
Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg
Hier kommen Sie zum Antragsformular.
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