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Mitglied im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.

Sonstige Gebühren

Folgende Gebühren fallen zusätzlich an:

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort: ca. 20,00 Euro
  • Gebühr Landratsamt: 38,30.- Euro
  • Gebühr Rathaus: 5,10 Euro
  • Passbild: ca. 3,00 Euro
  • Sehtest: 6,03 Euro

Für das begleitete Fahren mit 17 fallen weitere Gebühren an:

  • Pro Begleitperson: 11.- Euro
  • Prüfbescheinigung: 7,70 Euro

Hinweis: Diese Gebühren sind Fahrschulunabhängig und immer gleich. Des Weiteren werden diese Gebühren nicht von der Fahrschule erhoben.

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