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Nepper, Schlepper, Bauernfänger?!

Verkehrszeichen - Vorschriftszeichen

Fußgänger
Fußgänger müssen den Gehweg benutzen. Für andere Verkehrsteilnehmer, ausgenommen radfahrende Kinder bis zehn Jahre, verboten.

Verbot für Mofas
Kleinkrafträder und Leichtkrafträder dürfen hier fahren.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.

Taxenstand
Mit an- und abfahrenden Taxen rechnen. Halteverbot für alle anderen Fahrzeuge.

Radfahrer
Radfahrer müssen den Radweg benutzen. Das gilt auch für Mofafahrer, die ihr Fahrzeug durch Treten fortbewegen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer verboten.

Reiter
Benutzung für Reiter vorgeschrieben. Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Fußgänger Zusatzschild Lieferanten
Fußgänger-Zusatzschild: Lieferanten dürfen hier fahren, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit. Sie müsen auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und notfalls anhalten.

Verbot für Radfahrer
Radfahrer dürfen hier nicht fahren. Für Motorräder, PKW usw. erlaubt.

Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
Hier dürfen alle Arten von Motorrädern nicht fahren.

Verkehrsverbot bei SMOG oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen
Ausgenommen sind PKW mit "SMOG-Plakette" und Fahrzeuge mit Elektroantrieb.

Wendeverbot
Einfaches Linksabbiegen ist erlaubt.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Die angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Sind innerorts höhere Geschwindigkeiten als 50 km/h zugelassen, gilt das für Fahrzeuge aller Art.

Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit
Innerhalb des gesamten so gekennzeichneten Gebietes darf nicht schnaller gefahren werden, als angegeben. Eine Beschilderung einzelner Straßenzüge entfällt.

Höchstgeschwindigkeit mit Zusatzschild
Zusatzschild: Verbot, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten.

Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
Das Zeichen verbietet, langsamer als mit der angegebenen Geschwindigkeit zu fahren, soweit nicht Straßen-, Verkehrs-,Sicht- und Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Wer wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung nicht so schnell fahren kann, darf diese Starße nicht benutzen.

Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art
Hier dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen nicht überholt werden. Überholen von Motorrädern ohne Beiwagen, Mofas, Strßenbahnen und nichtmotorisierten Fahrzeugen ist erlaubt.

Überholverbot mit Zusatzschild
Zusatzschild: Länge der Überholverbotsstrecke

Überholverbot mit Zusatzschild
Zusatzschild: Das Überholverbot beginnt in 200m. Ein Überholvorgang muß bis dahin beendet sein.

Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Hier wird die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgehoben.

Ende sämtlicher Streckenverbote
Ab hier sind alle Streckenverbote (Geschwindigkeitsbegrenzung, Mindestgeschwindigkeit, Überholverbot) wieder aufgehoben.

Halteverbot mit Zusatzschild
Zusatzzeichen: Halteverbot, auch auf dem Seitenstreifen.

Verbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Länge
Verbot gilt für Fahrzeuge und Züge einschließlich Ladung.

Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschliesslich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse.

Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand
Fahrer eines Kraftfahrzeugs über 3,5 t zulässige Gesamtmasse oder einer Zugmaschine (Ausnahme: PKW und Omnibusse) dürfen den angegebenen Mindestabstand zum vorherfahrenden KFZ gleicher Art nicht unterschreiten.

Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschliesslich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse Hier dürfen z.B. LKW und Lastzüge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Zugmaschinen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen nicht überholen.

Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Diese Fahrzeuge dürfen hier nicht fahren.

Andreaskreuz (auch liegend) Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!
Vor dem Zeichen warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, die Schranken sich senken oder geschlossen sind, ein Bahndienstbeamter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt oder der Übergang wegen einer Stockung nicht zügig überquert werden kann.

Vorfahrt gewähren!
Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und dem Querverkehr Vorfahrt gewähren. Halteverbot bis zu 10 m davor, wenn das Zeichen beim Halten verdeckt würde.

Ankündigung des Halteverbots
Nach 100 m folgt ein Stop-Schild.

Halt! Vorfahrt gewähren!
An der Haltelinie unbedingt halten und erforderlichen falls an der Sichtlinie erneut halten. Bei fehlender Haltlinie an der Sichtlinie anhalten. Sonstiges Halten bis zu 10 m davor verboten, wenn das Zeichen verdeckt würde.

Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Wartepflicht gegenüber dem Gegenverkehr an Engstellen.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.

Vorgeschriebene Fahrtrichtung
Man darf nur in der angezeigten Pfeilrichtung weiterfahren. Verbot für jede andere Richtung.


Zufriedene Führerscheinbesitzer








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