Anhänger-Ausbildung
Welchen Anhänger darf man mit welcher Führerscheinklasse mitführen? (Stand: 19.01.2013)
Klasse | Beschreibung |
---|---|
B | Das zulässige Gesamtgewicht (z.G.) vom Zugfahrzeug und das z.G. vom Anhänger dürfen zusammengerechnet 3,5 t nicht übersteigen. Anhänger bis 750 Kg (z.G.) sind jedoch immer erlaubt |
B96 | Das z.G. vom Zugfahrzeug und das z.G. vom Anhänger liegen zusammengerechnet zwischen 3,5 t und 4,25 t |
BE | Alle anderen Kombinationen, die nicht unter Klasse B und B96 fallen. Das z.G. vom Anhänger darf jedoch max. 3,5 t betragen |
Ausbildung Klasse B96
Wer die Klasse B96 erwerben möchte, muss eine Fahrerschulung absolvieren. Diese beinhaltet eine 2,5 stündige theoretische und eine 4,5 stündige praktische Ausbildung. Eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht erforderlich.
Ausbildung Klasse BE
Für die Klasse BE ist eine praktische Ausbildung sowie eine praktische Prüfung erforderlich. Eine theoretische Ausbildung und Prüfung entfällt.
Ausbildungsfahrzeug
Für die Ausbildung in der Klasse BE und B96 steht ein Audi A3 Limousine Automatik und ein Anhänger (Hersteller Saris; Doppelachse; 100er Zulassung) zur Verfügung.
Grundausbildung
Um die richtige Handhabung eines Gespanns zu erlernen, ist eine Grundausbildung notwendig. Die Anzahl der Fahrstunden hängt vom jeweiligen Können des Schülers ab.
Vorgeschriebene Sonderfahrten
Am Ende der Grundausbildung folgen die Sonderfahrten:
Anzahl | Inhalt |
---|---|
3 | Bundes- oder Landstraße |
1 | Autobahn |
1 | Dämmerung oder Dunkelheit |
Praktische Prüfung
An der praktischen Prüfung ist folgende Grundfahraufgabe zu absolvieren:
Grundfahraufgabe |
---|
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Bordstein) |
Ein weiterer Prüfungsteil ist Verbinden und/oder Trennen. Es muss eine Aufgabe erledigt werden (die Auswahl trifft der Prüfer):
Aufgabe |
---|
Verbinden der Anhängers mit dem Zugfahrzeug |
Trennen des Anhängers vom Zugfahrzeug |
Die Prüfungsdauer beträgt 55 Minuten.
Unterlagen
Wir stellen für Dich den Führerscheinantrag auf dem Landratsamt. Die Bearbeitungszeit liegt in etwa bei 4-6 Wochen. Die praktische Prüfung ist erst dann möglich, wenn der Antrag bearbeitet wurde.
Für die Ausbildung zur Klasse B96 oder BE benötigst Du:
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs*
- 5,10 Euro Bearbeitungsgebühr für das Rathaus
* Wenn Du bereits einen Führerschein besitzt und dafür einen Erste-Hilfe-Kurs eingereicht hast, dann ist dieser Kurs auch für Deinen jetzigen beantragten Führerschein gültig. Wenn Du jedoch für Deinen aktuellen Führerschein den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM-Kurs)“ absolviert hast, dann musst Du für die jetzt beantragte Führerscheinklasse einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, da die alten LSM-Kurse nur bis zum 18.03.2019 Gültigkeit haben.
Unsere Empfehlung
Die Klasse B96 ist weniger zu empfehlen, da man hier nur Gespanne zwischen 3,5 t z.G. und 4,25 t z.G. fahren darf. Sollte diese Klasse einmal nicht mehr ausreichen, so muss die Klasse BE absolviert werden. In diesem Falle wäre dann die Ausbildung zur Klasse B96 unnötig gewesen und es fallen zusätzliche Kosten für die Ausbildung zur Klasse BE an. Die Kosten für die B96-Ausbildung sind in etwa gleich wie die Kosten einer BE-Ausbildung. Deshalb empfehlen wir in jedem Falle, sofort die Klasse BE zu erwerben.