FAQ
Hier haben wir für Dich unseren umfangreichen Fragenkatalog.
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* Wenn Du bereits einen Führerschein besitzt und dafür einen Erste-Hilfe-Kurs eingereicht hast, dann ist dieser Kurs auch für Deinen jetzigen beantragten Führerschein gültig. Wenn Du jedoch für Deinen aktuellen Führerschein den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM-Kurs)“ absolviert hast, dann musst Du für die jetzt beantragte Führerscheinklasse einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, da die alten LSM-Kurse nur bis zum 18.03.2019 Gültigkeit haben.
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