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PKW-Ausbildung

PKW-Ausbildung

Hier erfährst Du alles zur PKW-Ausbildung.

Dein Weg zum Führerschein

Dein Weg zum Führerschein

Anmeldung
Wir empfehlen dir, dich ca. 6 Monate vor Deinem Geburtstag anzumelden. Anmeldung erfolgt direkt in der Fahrschule während unserer Büro-Öffnungszeiten oder bequem über unsere Webseite.Falls du bereits einen Führerschein besitzt, bring diesen bitte zur Anmeldung mit.

Unsere Inklusiv-Leistungen (kostenlos für Dich)
Folgende Leistungen sind bereits im Preis enthalten (Gesamtwert ca. 140 €):

  • Lehrmaterial inkl. Smartphone-Lern-App
  • Fahrschüler-Unfallversicherung
  • Fahrschul-Videosystem „DriversCam“
  • Erste Simulatorfahrt

Führerscheinantrag
Den Antrag für das Landratsamt bereiten wir komplett für dich vor und geben ihn auch beim Rathaus ab.

Folgende Unterlagen benötigen wir von dir:

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • 5,10 € Bearbeitungsgebühr für das Rathaus

Theorieunterricht & Prüfung
Der Theorieunterricht kann sofort nach der Anmeldung besucht werden.

Die Theorieprüfung kannst du ablegen, sobald:

  • Dein Antrag vom Landratsamt bearbeitet wurde (Kopie liegt uns vor)
  • Du alle vorgeschriebenen Theorie-Stunden besucht hast
  • Alle Lernziele erreicht hast
  • Du dich selbst sicher fühlst

Frühestens jedoch 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse.

Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung findet statt, wenn dein Fahrlehrer überzeugt ist, dass du alle Lernziele erreicht hast – und natürlich auch, wenn du dich selbst sicher fühlst. Gemeinsam wählen wir einen passenden Prüfungstermin aus. Frühestens jedoch 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse.

Praktische Prüfungen finden bei uns jede Woche statt.

Ausweis-Regelungen

Deutsche Bürger:
Beachte bitte, dass du für die Führerscheinprüfungen (Theorie und Praxis) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigst.

Ausländische Bürger (EU und Nicht-EU):
Beachte bitte, dass du für die Führerscheinprüfungen (Theorie und Praxis) einen gültigen Reisepass benötigst. Der Personalausweis wird nicht anerkannt.

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung beim Landratsamt werden bestimmte Unterlagen benötigt. Du musst diese Unterlagen nicht sofort bei der Anmeldung einreichen – sie können jederzeit nachgereicht werden. So bleibt deine Anmeldung unkompliziert und flexibel.

Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs*
  • 5,10 Euro Bearbeitungsgebühr für das Rathaus

Hinweis zum Erste-Hilfe-Kurs
Wenn du bereits einen Führerschein besitzt und dafür einen Erste-Hilfe-Kurs eingereicht hast, bleibt dieser auch für deine jetzt beantragte Führerscheinklasse gültig. Hast du jedoch für deinen bisherigen Führerschein lediglich den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM-Kurs)“ absolviert, ist für die neu beantragte Führerscheinklasse ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Die früheren LSM-Kurse sind nur bis zum 18.03.2019 gültig.

Zusätzliche Unterlagen für BF17

  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
  • Antrag Begleitetes Fahren (bekommst du von uns oder hier als Download)
  • Beiblatt Begleitperson (bekommst du von uns oder hier als Download)

Erste-Hilfe-Kurs 
Wir haben von verschiedenen Anbietern Flyer incl. Rabattgutscheine für unsere Schüler/innen 

Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung Deines Führerscheinantrags beim Landratsamt dauert in der Regel ca. 4–6 Wochen. Daher sollte der Antrag so schnell wie möglich nach Beginn der Ausbildung gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn der Antrag vollständig bearbeitet wurde.

Unser Service
Wir bereiten den Führerscheinantrag für dich vor und reichen ihn anschließend direkt beim zuständigen Rathaus ein. Du musst lediglich die benötigten Unterlagen bei uns einreichen – alles Weitere erledigen wir für dich.

BF17 - Fahren mit 17

BF17 – Fahren mit 17

Ursprünglich war BF17 ein zeitlich begrenzter Modellversuch, der bis zum 31.12.2010 lief. Die Auswertung zeigte: Fahranfänger unter BF17 hatten 30 % weniger Unfälle als die 18-jährigen Alleinfahrer zuvor. Aufgrund dieses Erfolgs wurde das BF17 ab dem 01.01.2011 dauerhaft eingeführt und ist heute ein fester Bestandteil des Straßenverkehrsgesetzes.

Sicherheit durch Erfahrung
Ziel des BF17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Studien zeigen, dass junge Fahrer überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher von Unfällen mit Personenschaden sind. Die Gründe dafür: mangelnde Erfahrung und eine höhere Risikobereitschaft.

Beim BF17 dürfen Jugendliche nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings immer nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Diese Person(en) müssen in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.

Vorteile des begleiteten Fahrens

  • Mäßigender Einfluss der Begleitung: Die Begleitperson stammt nicht aus derselben Altersgruppe.
  • Zusätzliche Fahrpraxis: Die Lernphase wird verlängert und sicherer gestaltet.
  • Erfahrungstransfer: Junge Fahrer profitieren von der praktischen Erfahrung der Begleitperson.

Diese Faktoren tragen dazu bei, dass das Unfallrisiko bei jungen Fahranfängern sinkt – sowohl während der Begleitphase als auch beim späteren selbständigen Fahren.

Eine Trendauswertung eines vorausgegangenen Feldversuchs zeigt:

  • Reduzierte Unfallzahlen beim späteren Alleinfahren
  • Keine Personenschäden während der Begleitphase

Damit bietet BF17 eine sichere und praxisnahe Möglichkeit, junge Fahrer optimal auf die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten.

Die Ausbildung beim BF17

  • Ausbildungsbeginn: Schüler/innen dürfen ab 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse B/BE beginnen.
  • Für andere Klassen (z. B. Klasse A) gilt das begleitete Fahren nicht.
  • Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter ist erforderlich für die Erteilung der Fahrerlaubnis.
  • Die Ausbildungsinhalte entsprechen der regulären Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

So wird sichergestellt, dass junge Fahrer bereits während der Begleitphase umfassend und praxisnah geschult werden.

Die Prüfung beim BF17

  • Theoretische Prüfung: Frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich
  • Praktische Prüfung: Frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung.

Wichtig:

  • Die Prüfungsbescheinigung ist in ganz Deutschland gültig, jedoch nicht im Ausland (Ausnahme: Österreich).
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der junge Fahrer nur in Begleitung fahren.

Weitere Hinweise

  • Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein. Diese dürfen ohne Begleitung gefahren werden, da das Mindestalter bereits erreicht ist.
  • Mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung beginnt unmittelbar die Probezeit beim BF17.

Die Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein und wird nach bestandener Prüfung an den Bewerber ausgehändigt.

  • Begleitpersonen (eine oder mehrere) sind ebenfalls eingetragen.
  • Beim Fahren muss der junge Fahrer Prüfungsbescheinigung + Ausweis oder Reisepass mitführen, da die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.
  • Mit 18 Jahren erhält der Fahrer automatisch den Kartenführerschein.
  • Ohne Kartenführerschein darf der junge Fahrer nach dem 18. Geburtstag noch maximal 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren – dann auch ohne Begleitung.

Die Begleitperson

  • Mindestens eine Begleitperson muss angegeben werden, mehrere sind sinnvoll, falls eine Person zeitlich nicht verfügbar ist.
  • Alle Begleitpersonen müssen in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.
  • Pro Begleitperson erhebt das Landratsamt eine Gebühr.
  • Die Begleitperson muss nicht zwingend ein Elternteil sein, muss aber folgende Anforderungen erfüllen:
  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrung
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Prüfungsbescheinigung (Zuverlässigkeit)

Aufgaben der Begleitperson

  • Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“.
  • Keine Eingriffe in die Fahrt; der junge Fahrer bleibt verantwortlicher Fahrzeugführer.
  • Soll Sicherheit vermitteln und kann vor Fahrtantritt oder während der Fahrt notwendige Ratschläge geben.

Fragen und Antworten…

Ab welchem Alter darf man sich für BF17 anmelden?
Ab 16 ½ Jahren.

Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren die Ausbildung für Klasse B und A machen?
Nein. Klasse A kann erst ab 17 ½ Jahren begonnen werden.

Besondere Vorschriften für die Ausbildung?
Keine. Die Ausbildung entspricht der regulären Klasse B/BE.

Wann beginnt die Probezeit?
Sofort mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung.

Wie lange dauert die Probezeit?
Zwei Jahre – wie beim normalen erstmaligen Führerschein.

Bekomme ich nach bestandener Prüfung den Kartenführerschein?
Nein, zunächst erhält der Schüler eine Prüfungsbescheinigung.

Wann bekommt der Kartenführerschein?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der fertige Kartenführerschein auf dem Landratsamt abgeholt werden.

Was, wenn der Kartenführerschein bis zum 18. Geburtstag noch nicht vorliegt?
Maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag darf weiterhin mit der Prüfungsbescheinigung gefahren werden – dann auch ohne Begleitung.

Ist ein Bild des Fahrers in der Prüfungsbescheinigung enthalten?
Nein, deshalb muss zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden.

Gilt die Prüfbescheinigung auch im Ausland?
Nur in Deutschland und Österreich.

Sind bei BF17 die Klassen AM und L ebenfalls enthalten?
Ja, diese dürfen ohne Begleitung gefahren werden. Eine zusätzliche praktische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Wie viele Begleiter darf ich haben?
Beliebig viele, sie müssen jedoch in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Für jede Begleitperson erhebt das Landratsamt allerdings eine Gebühr.

Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?
Ja, aber es muss eine neue, kostenpflichtige Prüfungsbescheinigung ausgestellt werden. Die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter muss erneut eingeholt werden.

Welche Anforderungen muss eine Begleitperson erfüllen?

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister

Welche Aufgaben hat die Begleitperson?

  • Ansprechpartner vor und während der Fahrt
  • Sicherheit vermitteln und Hinweise geben
  • Darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen

Was passiert, wenn die Begleitperson alkoholisiert ist?

  • 0,5 Promille dürfen nicht erreicht werden.
  • Bei Verstoß haftet der Fahrer, die Prüfbescheinigung wird entzogen.

Welche Verantwortung hat die Begleitperson bei Verkehrsverstößen?
Keine. Sie gilt nicht als Fahrzeugführer.

Müssen die Namen der Begleiter bereits im Antrag angegeben werden?
Ja, mindestens eine Person muss eingetragen sein.

Autoversicherung:

  • Oftmals erheben Versicherungen für Fahrer unter 23/25 Jahren höhere Beiträge.
  • Bei Nutzung des Familienfahrzeugs sollte dies unverzüglich der Versicherung gemeldet werden.
  • Manche Versicherungen verzichten auf Beitragserhöhung bei Mitbenutzung durch Minderjährige – Details immer mit Versicherungsvertreter klären.

Konsequenzen bei Verstoß gegen Begleitpflicht:

  • Fahrerlaubnisentzug, 150 € Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg
  • Neue Fahrerlaubnis frühestens nach 6 Monaten und nach Vollendung des 18. Lebensjahres, inklusive Teilnahme an einem ASF-Aufbauseminar (§ 2a Abs. 2 StVG).
Theorie-Schnupperstunde

Theorie-Schnupperstunde

Du kannst jederzeit ohne vorheriger Anmeldung zu einer kostenlosen Theorie-Schnupperstunde bei uns vorbeischauen.

So bekommst du einen ersten Eindruck von unserer Fahrschule, unseren Fahrlehrern und unserem Unterricht – ohne Verpflichtung.

Unsere Unterrichtszeiten:

WochentagUhrzeit
Dienstag18.30 - 20.00 Uhr
Donnerstag18.30 - 20.00 Uhr

schnupper

Theoretische Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Inhalte des Grundstoffes für alle Klassen:

ThemaInhalt
1Persönliche Voraussetzungen
2Risikofaktor Mensch
3Rechtliche Rahmenbedingungen
4Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
5Vorfahrt und Verkehrsregelung
6Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen
7Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
8Geschwindigkeit, Abstand, Umweltschonende Fahrweise
9 Verkehrsverhalten, Fahrmanöver, Verkehrsbeobachtung
10Ruhender Verkehr
11Verhalten in bes. Situationen, Verstöße im Verkehr
12Lebenslanges lernen

Inhalte des klassenspezifischen Stoff Klasse B, BE:

ThemaInhalt
13Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
14Technik, Personenbeförderung, Umweltbewusstsein

Vorgeschriebener Unterrichtsumfang
Wie oft Du am Theorie-Unterricht teilnehmen musst, erfährst Du in der nachfolgenden Tabelle. Hinweis: Solltest Du eine Lektion verpassen (Krank, Arbeit etc.), dann stellen wir dir diese Lektion als Video online kostenlos zur Verfügung.

KlasseGrundstoffZusatzstoff
B, L, AM122
A, A1, A2124
A2+B126
B19604

Erweiterung: Wenn Du schon einen Führerschein besitzt, dann halbiert sich der Grundstoff von 12 auf 6 Einheiten.

Ein Unterrichtsabend dauert 90 Minuten.

Prüfungsrichtlinie
In der theoretischen Prüfung muss der Bewerber nachweisen, dass er:

  • die gesetzlichen Vorschriften für das Führen von Kraftfahrzeugen kennt,
  • umweltbewusst und energiesparend fährt,
  • mit den Gefahren im Straßenverkehr vertraut ist und weiß, wie diese vermieden werden können.

Ablauf der Prüfung

  • Die Prüfung findet beim TÜV auf einem Tablet statt.
  • Sie basiert auf Fragen nach dem Schema der amtlichen Übungsbögen bzw. der Lernsoftware in der Fahrschule.
  • Richtige Antworten müssen angekreuzt werden; jede Frage muss vollständig korrekt beantwortet werden.
  • Die Fragen setzen sich zusammen aus: Grundstoff für alle Klassen und Klassenspezifischer Stoff
  • Die Bewertung erfolgt nach der Wertigkeit der Fragen (2–5 Punkte) entsprechend: Bedeutung für Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Energieeinsparung

Bewertung Ersterteilung: (Wenn noch kein Führerschein vorhanden ist):

KlasseFragen GrundstoffFragen Zusatzstoffmax. Punkte
A, A1, A2, AM, B, L201010*
A2+B2010 + 1010

* Wenn 2 Fragen mit der Wertigkeit von jeweils 5 Fehlerpunkten (5+5) falsch beantwortet wurden, dann ist die Prüfung NICHT bestanden. Bei jeder anderen Zusammenstellung der Fehlerpunktzahl, bis zur Höchstgrenze von 10, ist die Prüfung bestanden.

Bewertung Erweiterung: (Wenn schon ein Führerschein vorhanden ist):

KlasseFragen GrundstoffFragen Zusatzstoffmax. Punkte
B10106
A2+B1010 + 106

Theorieprüfung – Vorbereitung und Ablauf

Grundsätzlich solltest du die Prüfung erst dann ablegen, wenn du dich selbst sicher fühlst, dass du sie bestehst. Frühestens ist dies drei Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Wie kann man sich sicher sein? Indem man die Übungsbögen zu Hause fehlerfrei ausfüllt. Es reicht nicht, hin und wieder ein paar Fehlerpunkte zu haben. In der Prüfung kommt noch etwas hinzu, das völlig normal ist: Nervosität. Durch die Nervosität können Leichtsinnsfehler entstehen. Addiert man diese mit den üblichen Fehlerpunkten, ist das Prüfungs-Limit schnell erreicht. Muss nicht unbedingt passieren, kommt aber häufig vor.

Deshalb gilt: Wenn du zu Hause keine Fehler mehr machst, kann es losgehen. Wir übernehmen die Anmeldung zur Prüfung für dich. Die Prüfung findet beim TÜV in Göppingen statt. Die Uhrzeit kannst du selbst wählen. Bitte bring deinen Personalausweis oder Reisepass mit.

Lerntipps
Wie lernt man richtig? Lerne nach System. Wenn du im Unterricht aufpasst und mitarbeitest, hast du schon die Hälfte geschafft.

  • Arbeite den Unterrichtsstoff zu Hause mit Hilfe des Lehrbuches innerhalb der App nach.
  • Fülle parallel dazu Übungsbögen aus.
  • Übe regelmäßig, nicht nur kurz vor der Prüfung.

So erreichst du den besten Lernerfolg.

Du kannst jederzeit außerhalb des Grundunterrichts in der Fahrschule Testbögen ausfüllen – so viele du willst. Wir besprechen die Bögen mit dir und erklären falsch angekreuzte Aufgaben. Das ist für uns selbstverständlich.

Wenn du Schwierigkeiten beim Lernen hast oder Fragen zu Prüfungsaufgaben bestehen, frage uns jederzeit. Wir helfen dir gerne weiter.

Was passiert, wenn ich durchfalle?
Ein Durchfallen ist kein Beinbruch und kann jedem passieren. Wichtig ist, die Gründe herauszufinden, z. B.:

  • Nervosität
  • Prüfungsangst
  • nicht ausreichende Vorbereitung

Wir nehmen uns die Zeit, die Fehlerquellen gemeinsam mit dir zu analysieren und abzustellen. Du kannst anschließend kostenlos nochmals am Theorieunterricht teilnehmen, um dein Wissen aufzufrischen. Erst wenn wir zusammen überzeugt sind, dass der zweite Versuch erfolgreich sein wird, melden wir dich erneut zur Prüfung an. Frühestens zwei Wochen nach der ersten Prüfung, da dies die gesetzliche Wartefrist ist. In der Regel sind die Fehler bis zum zweiten Versuch behoben, sodass einem positiven Ergebnis nichts mehr im Wege steht.

Praktische Ausbildung

Praktische Ausbildung

Der praktische Unterricht setzt sich aus der Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten/Pflichtstunden) zusammen. Die Grundausbildung muss vollständig abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen werden kann. Um die fahrerischen Grundlagen sicher und entspannt zu erlernen, setzen wir zu Beginn der Ausbildung unseren Fahrsimulator ein. So können erste Abläufe ohne Zeitdruck und Verkehrssituation trainiert werden.

Zusätzlich steht unseren Fahrschülerinnen und Fahrschülern das Fahrschul-Videosystem DriversCam zur Verfügung. Damit können typische Verkehrssituationen und Prüfungsstrecken optimal vorbereitet werden.

Ausbildungsfahrzeuge
Für deine Ausbildung stehen zwei  VW T-Roc und zwei Cupra Born Elektro zur Verfügung. 

Aufzeichnungen über Deinen Ausbildungsstand
Fahrlehrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über deinen Ausbildungsstand zu führen. Wir tun dies mit unserer selbst erstellten Übersicht!

Ablauf
Die Grundlagen erlernst Du völlig stressfrei, sicher und motivierend an unserem Fahrsimulator. 

Grundausbildung
Die Inhalte der praktischen Grundausbildung sind in unserem angefertigtem Ausbildungsplan einzusehen. Dieser liegt in unserer Fahrschule zur Auslage für dich bereit.

Grundfahraufgaben
Es müssen 3 Übungen an der Prüfung gefahren werden. Eine Aufgabe aus der Rubrik A und zwei Aufgaben aus Rubrik B. Die Auswahl trifft der Prüfer.

Rubrik ARubrik B
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)Einfahren in eine Parklücke vorwärts oder rückwärts (Queraufstellung)
Rückwärtsfahren nach rechts in eine Kreuzung, Einmündung oder EinfahrtGefahrbremsung (Vollbremsung aus 30 km/h)
Umkehren (selbständiges auswählen einer geeigneten Stelle um umzudrehen)

Besondere Ausbildungsfahrten (Pflichtstunden)
Mit den besonderen Ausbildungsfahrten wird begonnen, wenn die Grundausbildung beendet ist.

AnzahlInhalt
5Bundes- oder Landstraße (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
4Autobahn (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
3Dämmerung oder Dunkelheit (je zur hälfte innerorts und außerorts)

Prüfungsdauer
Die Dauer der praktischen Prüfung für die Klasse B sind 55 Minuten.

Prüfungsrichtlinie
In der praktischen Prüfung musst du nachweisen, dass du ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr führen kannst. Dazu gehören:

  • sichere Fahrzeugbeherrschung
  • ausreichende technische Kenntnisse
  • umweltbewusste und energiesparende Fahrweise
  • sichere praktische Anwendung im Straßenverkehr

Die Prüfung findet grundsätzlich innerorts und außerorts statt. Nach Möglichkeit werden auch Autobahn oder Kraftfahrstraßen befahren.

Wann geht es zur praktischen Prüfung?
Den Zeitpunkt entscheidest du gemeinsam mit deinem Fahrlehrer. Frühestens ist die Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich. Dein Fahrlehrer meldet dich an, wenn er überzeugt ist, dass du den Anforderungen einer Prüfungsfahrt gewachsen bist und alle Lernziele erreicht wurden. Den Termin und Treffpunkt erhältst du rechtzeitig.

Wenn etwas schiefgeht – das Prüfungsprotokoll
Solltest du die Prüfung nicht bestehen, erhältst du vom Prüfer ein elektronisches Protokoll per E-Mail. Darin sind die wesentlichen Fehler aufgeführt.

Wichtig: Auch gute Leistungen können einzelne schwerwiegende Fehler nicht immer ausgleichen.

Tipps für den Prüfungstag

  • Nimm dir am Prüfungstag frei und plane ausreichend Zeit ein.
  • Keine Beruhigungsmittel einnehmen.
  • Betrachte die Prüfung wie eine normale Fahrstunde – nur dass der Prüfer die Strecke vorgibt.
  • Die ersten Minuten sind meist die schwierigsten – bleib ruhig.
  • Lass dir Zeit bei Sitz- und Spiegeleinstellung.

Vor Beginn erklärt dir der Prüfer den Ablauf. Wenn du eine Anweisung nicht verstanden hast, frage sofort nach. Das ist völlig in Ordnung. Konzentriere dich und fahre so, wie du es gelernt hast. Du musst nichts Besonderes leisten – nur zeigen, dass du sicher fahren kannst.

Ein guter Tipp: Erzähle nicht jedem von deinem Prüfungstermin. Zusätzlicher Erwartungsdruck macht unnötig nervös. Und höre nicht auf negative Geschichten über Prüfer – der Prüfer erwartet keinen Profi, sondern einen sicheren Fahrschüler.

Vor der Prüfung fahren wir selbstverständlich eine Prüfungssimulation, damit du optimal vorbereitet bist.

Was, wenn du durchfällst?
Akzeptiere die Entscheidung ruhig und sachlich. Fehler passieren jedem – daraus lernt man. Suche die Ursache nicht beim Prüfer, sondern analysiere gemeinsam mit deinem Fahrlehrer, was verbessert werden kann.

Wichtig:

  • Keine Diskussion oder Streit mit dem Prüfer
  • Höflich verabschieden
  • Den weiteren Ablauf mit deinem Fahrlehrer besprechen

Ein neuer Prüfungstermin ist frühestens zwei Wochen später möglich (gesetzliche Wartefrist).

Zeit bis zur zweiten Prüfung
In der Zwischenzeit bereitest du dich gezielt auf den nächsten Versuch vor. Es sind gesetzlich keine weiteren Fahrstunden vorgeschrieben, aber sie sind sinnvoll, damit du im Trainingsrhythmus bleibst. Meist sind es nur wenige Stunden, da du grundsätzlich prüfungsreif bist. Gemeinsam analysieren wir deine Fehler und trainieren gezielt die entsprechenden Situationen – soweit diese simulierbar sind. Natürlich führen wir auch vor der zweiten Prüfung erneut eine Prüfungssimulation durch.

In der Regel sind die Ursachen beim zweiten Versuch behoben – und einem erfolgreichen Abschluss steht nichts mehr im Wege.

Automatik-Ausbildung (B78 / B197)

Automatik-Ausbildung 

Automatik-Führerschein B78:
Bei uns hast du selbstverständlich die Möglichkeit, deine Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug zu absolvieren. Für dich stehen zwei hochmoderne, vollelektrische Skoda Elroq zur Verfügung. Die Fahrzeuge sind mit zahlreichen Assistenz- und Komfortsystemen ausgestattet, sodass du dich vollständig auf deinen Fahrstil und das Verkehrsgeschehen konzentrieren kannst.

Wichtig: Wenn du dich für eine reine Automatik-Ausbildung entscheidest (B78), darfst du später nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren (Ausnahme: B197 – siehe unten).

Ausbildungsumfang
Die Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug ist inhaltlich identisch mit der Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug. Es gibt keine Unterschiede bei Theorie, Sonderfahrten oder Prüfungsanforderungen.

Automatik-Stunden für Schaltfahrzeug-Schüler
Auch wenn du deine Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug machst, kannst du auf Wunsch einzelne Fahrstunden auf einem Automatik-Fahrzeug absolvieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn du später im privaten Umfeld ein Automatikfahrzeug fahren wirst. So lernst du bereits in der Fahrschule den sicheren Umgang und die Besonderheiten dieser Fahrzeuge kennen.

Automatik-Führerschein B197
Bei der B197-Ausbildung findet die praktische Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug (Skoda Elroq Elektro) statt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird jedoch keine Automatik-Beschränkung im Führerschein eingetragen. Das bedeutet: Du darfst später sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren.

Voraussetzungen:

  • Zusätzlich mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug
  • Ziel: sichere Beherrschung eines Fahrzeugs mit Schaltgetriebe
  • Abschließende Testfahrt von mindestens 15 Minuten
  • Nachweis typischer Anforderungen wie: Anfahren am Berg, Abbiegen, Vorfahrtsituationen, umweltschonende Fahrweise

Der Fahrlehrer bestätigt die erfolgreiche Teilnahme und das Bestehen der Testsfahrt. Bei Vorlage dieser Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde entfällt die Automatik-Beschränkung im Führerschein.

Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis

Umschreibung ausländischer Führerscheine (Nicht-EU)

Ausländische Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten sind in Deutschland grundsätzlich 6 Monate gültig. Danach darf nicht mehr gefahren werden – andernfalls handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis muss daher umgeschrieben werden. In der Regel sind dafür eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.

Die Antragstellung erfolgt direkt beim zuständigen Landratsamt (Führerscheinstelle).

Benötigte Unterlagen für die Umschreibung:

  • Biometrisches Passbild
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • Bescheinigung der Ausländerbehörde (seit wann du in Deutschland bist)
  • Gegebenenfalls eine Übersetzung des Führerscheins

Die Übersetzung erfolgt über den ADAC. In manchen Fällen verlangt das Landratsamt jedoch keine Übersetzung. Bitte erkundige dich vorab bei der Führerscheinstelle, ob diese wirklich erforderlich ist, da die Übersetzung mit Kosten verbunden ist.

Wie geht es weiter?
Nachdem du den Antrag beim Landratsamt gestellt hast, komm bitte zu uns in die Fahrschule. Wir erklären dir alle weiteren Schritte und stellen dir auf Wunsch das notwendige Lehrmaterial zur Verfügung (75 €).

Praktische Ausbildung in Englisch
Wir bieten dir die Möglichkeit, deine praktische Ausbildung auf Englisch zu absolvieren. Unsere Fahrlehrer sprechen Englisch und können dich entsprechend ausbilden und begleiten.

Wichtig: Die praktische Prüfung findet jedoch auf Deutsch statt. Das bedeutet, dass du die Anweisungen des Prüfers während der Prüfung auf Deutsch verstehen musst. Gerne unterstützen wir dich dabei, die wichtigsten deutschen Prüfungsanweisungen im Vorfeld gezielt zu üben.

Lehrmaterial in folgenden Sprachen verfügbar

  • Türkisch
  • Englisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Rumänisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Spanisch
  • Portugiesisch
  • Kroatisch
  • Griechisch
  • Hocharabisch

Kontakt

Hier kannst Du Kontakt zu uns aufnehmen.

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