Eine Trendauswertung eines vorausgegangenen Feldversuchs zeigt:
- Reduzierte Unfallzahlen beim späteren Alleinfahren
- Keine Personenschäden während der Begleitphase
Damit bietet BF17 eine sichere und praxisnahe Möglichkeit, junge Fahrer optimal auf die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten.
Die Ausbildung beim BF17
- Ausbildungsbeginn: Schüler/innen dürfen ab 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse B/BE beginnen.
- Für andere Klassen (z. B. Klasse A) gilt das begleitete Fahren nicht.
- Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter ist erforderlich für die Erteilung der Fahrerlaubnis.
- Die Ausbildungsinhalte entsprechen der regulären Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
So wird sichergestellt, dass junge Fahrer bereits während der Begleitphase umfassend und praxisnah geschult werden.
Die Prüfung beim BF17
- Theoretische Prüfung: Frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich
- Praktische Prüfung: Frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres möglich
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung.
Wichtig:
- Die Prüfungsbescheinigung ist in ganz Deutschland gültig, jedoch nicht im Ausland (Ausnahme: Österreich).
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der junge Fahrer nur in Begleitung fahren.
Weitere Hinweise
- Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein. Diese dürfen ohne Begleitung gefahren werden, da das Mindestalter bereits erreicht ist.
- Mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung beginnt unmittelbar die Probezeit beim BF17.
Die Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein und wird nach bestandener Prüfung an den Bewerber ausgehändigt.
- Begleitpersonen (eine oder mehrere) sind ebenfalls eingetragen.
- Beim Fahren muss der junge Fahrer Prüfungsbescheinigung + Ausweis oder Reisepass mitführen, da die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.
- Mit 18 Jahren erhält der Fahrer automatisch den Kartenführerschein.
- Ohne Kartenführerschein darf der junge Fahrer nach dem 18. Geburtstag noch maximal 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren – dann auch ohne Begleitung.
Die Begleitperson
- Mindestens eine Begleitperson muss angegeben werden, mehrere sind sinnvoll, falls eine Person zeitlich nicht verfügbar ist.
- Alle Begleitpersonen müssen in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.
- Pro Begleitperson erhebt das Landratsamt eine Gebühr.
- Die Begleitperson muss nicht zwingend ein Elternteil sein, muss aber folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestalter: 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrung
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Prüfungsbescheinigung (Zuverlässigkeit)
Aufgaben der Begleitperson
- Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“.
- Keine Eingriffe in die Fahrt; der junge Fahrer bleibt verantwortlicher Fahrzeugführer.
- Soll Sicherheit vermitteln und kann vor Fahrtantritt oder während der Fahrt notwendige Ratschläge geben.



