PKW-Ausbildung
Hier erfährst Du alles zur PKW-Ausbildung.
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Das gültige Ausweisdokument musst Du vor der Prüfung dem TÜV-Prüfer vorlegen.
Beachte bitte, dass Du für die Führerscheinprüfungen (Theorie und Praxis) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigst.
Beachte bitte, dass Du für die Führerscheinprüfungen (Theorie und Praxis) einen gültigen Reisepass benötigst. Der Personalausweis wird nicht anerkannt.
Du musst bei uns kein Formular in der Fahrschule ausfüllen. Deine Daten geben wir direkt bei Deiner Anmeldung in unser Computer-System ein. Solltest Du Dich online anmelden, dann bereiten wir Deinen Ausbildungsvertrag vor. Diesen unterschreibst Du dann, wenn Du das erste mal in unsere Fahrschule kommst.
Für die Antragstellung auf dem Landratsamt sind Unterlagen notwendig. Diese musst Du jedoch nicht gleich bei Deiner Anmeldung bei uns abgeben.
* Wenn Du bereits einen Führerschein besitzt und dafür einen Erste-Hilfe-Kurs eingereicht hast, dann ist dieser Kurs auch für Deinen jetzigen beantragten Führerschein gültig. Wenn Du jedoch für Deinen aktuellen Führerschein den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM-Kurs)“ absolviert hast, dann musst Du für die jetzt beantragte Führerscheinklasse einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, da die alten LSM-Kurse nur bis zum 18.03.2019 Gültigkeit haben.
Die Bearbeitungszeit beim Landratsamt liegt bei ca. 4-6 Wochen. Deshalb sollte der Antrag umgehend nach Ausbildungsbeginn gestellt werden. Die theoretische Prüfung ist nur dann möglich, wenn der Antrag bearbeitet wurde.
Wir bereiten den Antrag für Dich vor und geben diesen dann auch auf dem zuständigen Rathaus für Dich ab. Du musst lediglich die benötigten Unterlagen bei uns abgeben.
Bisher handelte es sich beim BF17 um einen Modellversuch. Dieser war zeitlich begrenzt auf den 31.12.2010. Die Auswertung ergab (Stand: 01.08.2010), dass Fahranfänger 30% weniger Unfälle praktizierten als vorher die 18 jährigen „Alleinfahrer“. Somit war der Modellversuch BF17 erfolgreich. Aus diesem Grunde wurde das BF17 zum 01.01.2011 eingeführt und ist somit fester Bestandteil des Straßenverkehrsgesetzes.
Ziel des „Begleiteten Fahrens ab 17“ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:
Der Schüler darf im Alter von 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse B/BE beginnen. Für alle anderen Klassen (z.B. Klasse A) gilt das begleitete Fahren nicht. Die Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden und 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten deutschen Bundesgebiet gültig, aber nicht im Ausland (Ausnahme: In Österreich ist die Prüfbescheinigung gültig!). Der junge Fahrer hat die Auflage bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.
Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.
Auch beim „Begleiteten Fahren ab 17“ beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein. Sie wird dem Bewerber nach bestandener Prüfung ausgehändigt. Die Begleitperson (oder mehrere) ist/sind dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.
Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger automatisch seinen Kartenführerschein. Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung fahren, dann auch ohne Begleitung!
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer da sein kann. Alle angegebenen Begleitpersonen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Pro Begleitperson erhebt das Landratsamt eine Gebühr von 11.- Euro. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen:
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Ab welchem Alter darf man sich für das ‚Begleitete Fahren ab 17‘ (BF 17) in der Fahrschule anmelden?
Ab 16 ½ Jahren
Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A machen?
Nein. Mit der Ausbildung der Klasse A kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.
Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung?
Keine. Der Fahrschüler ist auszubilden wie jeder andere Bewerber der Klasse B bzw. BE
Wann beginnt beim ‚Begleiteten Fahren‘ die Probezeit?
Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (Der Prüfbescheinigung).
Wie lange dauert die Probezeit?
Wie beim ’normalen‘ erstmaligen Fahrererlaubniserwerb zwei Jahre.
Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
Nein, er erhält eine Prüfbescheinigung.
Wann bekommt der Bewerber den Kartenführerschein?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann er seinen bereits fertigen Kartenführerschein auf dem Landratsamt abholen.
Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren. Dann auch ohne Begleitung.
Ist in der Prüfungsbescheinigung ein Bild des Fahrers?
Nein, deshalb muss der Fahrer zur Identifikation zusätzlich einen Personalausweis mitführen.
Bei BF 17 sind in der Klasse B auch die Klassen AM und L eingeschlossen. Müssen die Jugendlichen auch eine praktische Ausbildung in diesen Klassen durchlaufen?
Nein, dies ist bei BF 17 ebenso wenig vorgeschrieben, wie bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden.
In welchen Ländern gilt die Prüfbescheinigung?
In Deutschland und in Österreich.
Wie viele Begleiter darf ich haben?
Beliebig viele. Sie müssen lediglich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Am Ende ist es eine Frage der Kosten. Denn: Für die vorgeschriebene Überprüfung der begleitenden Personen werden Gebühren in Höhe von 11.- Euro berechnet.
Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?
Ja. Es muss aber eine neue kostenpflichtige Prüfungsbescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der gesetzlichen Vertreter ist erneut vorher einzuholen.
Welche Konsequenzen hat es, ohne Begleiter zu fahren?
Die Fahrerlaubnis wird entzogen. 150 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg.
Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?
Nach frühestens sechs Monaten und frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Vorraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF/Nachschulung) teilgenommen hat.
Welche Folgen hat es, wenn die Begleitperson alkoholisiert ist?
Die Begleitperson darf keinesfalls 0,5 Promille erreichen! Ist dies doch der Fall, haftet nicht die Begleitperson, sondern der Fahrer! Denn der Führerschein/Prüfbescheinigung ist nur gültig, wenn Sie von einer eingetragenen Begleitperson begleiten werden, die alle Auflagen erfüllt (Die Auflagen stehen oben). Die Prüfbescheinigung wird entzogen!
Welche Konsequenzen hat es für den Begleiter, wenn der junge Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht, beispielsweise zu schnell fährt?
Keine, da der Begleiter weder Führer des Fahrzeugs ist noch als solcher gilt.
Muss ein Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
Der Begleitperson wird ausdrücklich empfohlen, eine so genannte Vorbereitungsveranstaltung (ca. 90 Minuten) zu absolvieren. Im günstigsten Fall nehmen Fahranfänger und Begleiter an dieser Veranstaltung teil. Die Veranstaltung wird von der Fahrschule durchgeführt.
Welche Aufgaben hat die Begleitperson?
Sie soll dem Fahrer vor Antritt der Fahrt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und ihm einen Rat erteilen oder kurze Hinweise geben (§ 48a Abs. 4 FeV).
Darf eine Begleitperson direkt eingreifen?
Auf keinen Fall. Die Begleitperson darf in keiner Weise in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen. Sie kann allenfalls dem jungen Fahrer Hinweise in bestimmten Situationen geben.
Müssen die Namen der vorgesehenen Begleitperson(en) bereits im Antrag angegeben werden?
Ja, mindestens eine Begleitperson muss benannt sein.
Was ist bei der Autoversicherung zu beachten?
In der Regel erheben die Versicherungen eine erhöhte Versicherungsprämie, wenn junge Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren das Auto fahren. Da die Fahranfänger beim „Begleiteten Fahren ab 17“ oftmals das Fahrzeug der Familie benutzen, wird geraten, dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Einige Versicherungen sehen von einer Beitragserhöhung bei Mitbenutzung des Fahrzeuges durch Minderjährige ab. Details sollten mit dem Versicherungsvertreter abgesprochen werden.
Mach Dir ein Bild von uns! Du kannst jederzeit mit Voranmeldung zu einer kostenlosen Theorie-Schnupperstunde bei uns vorbeischauen.
Unsere Unterrichtszeiten:
Wochentag | Uhrzeit |
---|---|
Dienstag | 18.30 - 20.00 Uhr |
Donnerstag | 18.30 - 20.00 Uhr |
Inhalte des Grundstoffes für alle Klassen:
Thema | Inhalt |
---|---|
1 | Persönliche Voraussetzungen |
2 | Risikofaktor Mensch |
3 | Rechtliche Rahmenbedingungen |
4 | Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge |
5 | Vorfahrt und Verkehrsregelung |
6 | Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen |
7 | Andere Teilnehmer im Straßenverkehr |
8 | Geschwindigkeit, Abstand, Umweltschonende Fahrweise |
9 | Verkehrsverhalten, Fahrmanöver, Verkehrsbeobachtung |
10 | Ruhender Verkehr |
11 | Verhalten in bes. Situationen, Verstöße im Verkehr |
12 | Lebenslanges lernen |
Inhalte des klassenspezifischen Stoff Klasse B, BE:
Thema | Inhalt |
---|---|
13 | Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen |
14 | Technik, Personenbeförderung, Umweltbewusstsein |
Wie oft Du am Theorie-Unterricht teilnehmen musst, erfährst Du in der nachfolgenden Tabelle:
Hinweis: Solltest Du eine Lektion verpassen (Krank, Arbeit etc.), dann stellen wir dir diese Lektion als Video on Demand kostenlos zur Verfügung.
Klasse | Grundstoff | Zusatzstoff |
---|---|---|
B, L, AM | 12 | 2 |
A, A1, A2 | 12 | 4 |
A2+B | 12 | 6 |
B196 | 0 | 4 |
Erweiterung: Wenn Du schon einen Führerschein besitzt, dann halbiert sich der Grundstoff von 12 auf 6 Einheiten.
Ein Unterrichtsabend dauert 90 Minuten.
In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.
Die Theorie Prüfung findet beim TÜV an einem Tablet statt.
Die Prüfung erfolgt anhand von Fragen nach dem gleichen Schema wie die amtl. Übungsbögen / Lernsoftware in der Fahrschule. Richtige Antworten sind anzukreuzen. Jede Frage muß vollständig richtig beantwortet werden. Die Fragen bestehen aus dem Grundstoff für alle Klassen sowie aus dem klassenspezifischen Stoff. Die Fragen werden entsprechend ihrem Inhalt und dessen Bedeutung für die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz und die Energieeinsparung mit der Wertigkeit von 2 bis 5 Punkten bewertet.
Bewertung Ersterteilung: (Wenn noch kein Führerschein vorhanden ist):
Klasse | Fragen Grundstoff | Fragen Zusatzstoff | max. Punkte |
---|---|---|---|
A, A1, A2, AM, B, L | 20 | 10 | 10* |
A2+B | 20 | 10 + 10 | 10 |
* Wenn 2 Fragen mit der Wertigkeit von jeweils 5 Fehlerpunkten (5+5) falsch beantwortet wurden, dann ist die Prüfung NICHT bestanden. Bei jeder anderen Zusammenstellung der Fehlerpunktzahl, bis zur Höchstgrenze von 10, ist die Prüfung bestanden.
Bewertung Erweiterung: (Wenn schon ein Führerschein vorhanden ist):
Klasse | Fragen Grundstoff | Fragen Zusatzstoff | max. Punkte |
---|---|---|---|
B | 10 | 10 | 6 |
A2+B | 10 | 10 + 10 | 6 |
Grundsätzlich erst dann, wenn man sich selbst auch sicher ist, dass man die Prüfung besteht. Frühstens jedoch 3 Monate vor erreichen des Mindestalters. Wie kann man sich sicher sein? Indem man die Übungsbogen fehlerfrei ausfüllt. Es reicht nicht, wenn man bei den Übungsbögen zu Hause hin und wieder mal ein paar Fehlerpunkte hat. Denn an der Prüfung kommt noch was dazu das man kaum abstellen kann und auch völlig normal ist: Nervosität! Durch die Nervosität macht man unter Umständen Leichtsinnsfehler. Das kostet Fehlerpunkte. Addiert man diese mit denen zusammen die man sowieso immer macht, dann ist das Limit ziemlich schnell überschritten. Muss nicht unbedingt sein, aber es ist eben häufig so.
Deshalb: Wenn zu Hause keine Fehler mehr gemacht werden, dann kanns losgehen. Die Anmeldung zur Prüfung übernehmen wir für Dich. Die Theorie-Prüfung findet beim TÜV in Göppingen statt. Die Uhrzeit kannst Du wählen. Bring bitte Deinen Personalausweis oder Reisepass mit zur Prüfung.
Wie lerne ich richtig? Das ist die Frage die immer wieder gestellt wird. Lerne nach System! Das System ist eigentlich ganz einfach. Wenn Du im Unterricht aufpasst und mitarbeitest, dann hast Du schon die „halbe“ Miete eingefahren. Arbeite zu Hause den Unterrichtsstoff mit Hilfe des Lehrbuches nach. Fülle parallel dazu Übungsbögen aus. Übe aber dosiert. Beginne nicht erst kurz vor der Theorieprüfung mit den Übungsbögen. Übe regelmäßig! So erreichst Du den besten Lernerfolg.
Selbstverständlich kannst Du auch jederzeit außerhalb des Grundunterrichtes bei uns in der Fahrschule einen Testbogen ausfüllen oder auch zwei oder drei…. soviel Du willst! Wir besprechen den ausgefüllten Bogen mit Dir und erklären evtl. falsch angekreuzte Aufgaben. Die ist eine Selbstverständlichkeit für uns!
Solltest Du Schwierigkeiten mit dem Lernen haben oder irgendwelche Prüfungsfragen nicht verstanden haben, dann frage bitte uns. Wir sind sehr bemüht Dir weiterzuhelfen.
Was passiert wenn ich durchgefallen bin?
Dann ist das kein Beinbruch. Das kann jedem passieren. Es gilt jetzt die Faktoren dafür zu suchen, warum das Ergebnis der Prüfung negativ war. Das kann mehrere Gründe haben wir z.B.:
Wir versuchen und nehmen uns auch die Zeit dafür mit Dir nach den Fehlern zu suchen. In der Regel finden wir die Ursachen für das Negativ-Ergebnis. Es gilt nun, diese Fehlerquellen abzustellen. Wir helfen Dir dabei und stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite.
Selbstverständlich kannst Du nochmals zur „Auffrischung“ am Theorie Unterricht kostenlos teilnehmen. Das sehen wir als Service für Dich.
Erst wenn wir zusammen der Überzeugung sind, dass es beim zweiten Versuch klappt, melden wir Dich erneut zur Prüfung an. Frühestens jedoch 2 Wochen nach der ersten Prüfung, denn das ist die gesetzliche Wartefrist. In der Regel sind die Fehler der ersten Prüfung bis zur zweiten Prüfung behoben, und einem positiven Prüfungsergebnis dürfte nichts mehr im Wege stehen.
Der praktische Unterricht besteht aus der Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten/Pflichtstunden). Die Grundausbildung muss beendet sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten angefangen wird. Um die Grundlagen zu erlernen, setzen wir zu Beginn der Ausbildung unseren Fahrsimulator ein. Ebenso steht unseren Fahrschülerinnen und Fahrschüler das Fahrschul-Videosystem DriversCam zu Verfügung!
Für Deine Ausbildung stehen zwei VW T-Roc und zwei Cupra Born Elektro zur Verfügung.
Fahrlehrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über Deinen Ausbildungsstand zu führen. Wir tun dies mit unserer selbst erstellten Übersicht!
Die Grundlagen erlernst Du völlig stressfrei, sicher und motivierend an unserem Fahrsimulator.
Die Inhalte der praktischen Grundausbildung sind in unserem angefertigtem Ausbildungsplan einzusehen. Dieser liegt in unserer Fahrschule zur Auslage für Dich bereit.
Es müssen 3 Übungen an der Prüfung gefahren werden. Eine Aufgabe aus der Rubrik A und zwei Aufgaben aus Rubrik B. Die Auswahl trifft der Prüfer.
Rubrik A | Rubrik B |
---|---|
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) | Einfahren in eine Parklücke vorwärts oder rückwärts (Queraufstellung) |
Rückwärtsfahren nach rechts in eine Kreuzung, Einmündung oder Einfahrt | Gefahrbremsung (Vollbremsung aus 30 km/h) |
Umkehren (selbständiges auswählen einer geeigneten Stelle um umzudrehen) | |
Mit den Sonderfahrten wird begonnen, wenn die Grundausbildung beendet ist.
Anzahl | Inhalt |
---|---|
5 | Bundes- oder Landstraße (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
4 | Autobahn (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
3 | Dämmerung oder Dunkelheit (je zur hälfte innerorts und außerorts) |
Die Dauer der praktischen Prüfung:
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeuges im Verkehr erforderlichen technischen und über ausreichend Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist.
Die Prüfung findet grundsätzlich innerorts und außerorts statt. Autobahn oder Kraftfahrstraßen sind nach Möglichkeit auch zu befahren.
Das entscheidest Du und Dein Fahrlehrer gemeinsam. Frühestens jedoch 1 Monat vor erreichen des Mindestalters. Der Fahrlehrer muss davon überzeugt sein, dass Du den Ansprüchen einer Prüfungsfahrt gewachsen bist und die Lernziele der Fahrschüler-Ausbildungsordnung erreicht wurden. Die Anmeldung übernimmt Dein Fahrlehrer. Der Termin und der Treffpunkt zur Abfahrt der Prüfungsfahrt wird Dir rechtzeitig mitgeteilt.
Sollte an Deiner praktischen Prüfung etwas schiefgegangen sein, dann bekommst Du vom Prüfer ein Protokoll ausgehändigt. Nachfolgend die Inhalte dieses Protokolls:
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
Sie haben die praktische Prüfung leider nicht bestanden. Bei der Bewertung der Fehler konnte auch die Berücksichtigung Ihrer guten Leistungen keinen ausreichenden Ausgleich Schaffen. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Fehler wollen wir Ihnen zur Kenntnis geben:
Fehlerbewertung |
---|
Nichtbeachten von Rot oder Zeichen der Polizei |
Grobe Missachtung der Vorfahrts- bzw. Vorrangregelung |
Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel |
Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn |
Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen |
Gefährdung oder Schädigung |
Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen |
Nichtbeachten von Verkehrszeichen |
Mangelhafte Verkehrsbeobachtung – Anfahren – Aus- bzw. Einscheren – Abbiegen – Rückwärtsfahren |
Nichtangepasste Fahrgeschwindigkeit: – Autobahn – über Land – Stadt |
Fehlerhaftes Abstandhalten |
Unterlassene Bremsbereitschaft |
Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots / des Fahrstreifens |
Fehlerhaftes Abbiegen |
Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen |
Fehlverhalten bei Verkehrsstockungen |
Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung des Blinkers vor Fahrstreifenwechsel/Abbiegen/Ausscheren/Wiedereinordnen/Anfahren |
Fehler beim Überholen Überholt werden |
Fehler bei der Fahrzeugbedienung |
Fehler bei den Grundfahraufgaben |
Fehler bei der Abfahrtkontrolle, Handfertigkeiten |
Fehler beim Verbinden und Trennen von Fahrzeugen |
Nimm Dir am Prüfungstag frei. Plane genügend Zeit ein um pünktlich zur Prüfung zu erscheinen. Nehme keine Beruhigungsmittel oder ähnliches. Stell Dir die Prüfung wie eine ganz gewöhnliche normale Fahrstunde vor. Mit dem einzigen Unterschied, dass der Prüfer die Fahrtstrecke angibt. Die ersten Minuten sind die schwierigsten. Lass Dir Zeit bei der Einstellung der Spiegel und des Sitzes. Mach keine Hektik schon vor Beginn der eigentlichen Fahrt. Bleib ganz ruhig. Das macht zudem auch einen guten Eindruck beim Prüfer.
Vor der Prüfung bespricht der Prüfer mit Dir den Prüfungsablauf. Während der Prüfung kann es sein, dass der Prüfer Dir Hilfestellungen gibt. Sehe dies auch so und denke bitte nicht, dass der Prüfer Dir eine Falle stellen möchte. Wenn Du während der Prüfungsfahrt eine Anweisung des Prüfers nicht genau verstanden hast, dann frage bitte sofort nach. Das ist absolut kein Problem!
Konzentriere Dich und fahr genau so, wie es Dir Dein Fahrlehrer beigebracht hat. Du musst am Prüfungstag nicht anders wie sonst fahren. Erzähl nicht überall herum, dass Du Prüfung hast. Du hast dann nämlich zusätzlich noch den Erwartungsdruck von den anderen, den Du mit Dir „herumschleppen“ musst. Rede nur mit Leuten darüber bei denen Du weisst, dass sie Dir Mut machen und auch zusprechen. Den restlichen Leuten aus Deinem Bekanntenkreis erzählst Du bitte erst davon, wenn Du bestanden hast. Höre bitte nicht auf Personen, die schlechtes über einen Prüfer erzählen. Das entspricht nämlich mit Sicherheit nicht der Wahrheit. Diese Personen sind meist durchgefallen und suchen nun die Schuld beim Prüfer, obwohl es besser wäre die Schuld bei sich selbst zu suchen.
Der Prüfer erwartet keinen „Profi“ hinter dem Steuer. Er kennt diese Situation und berücksichtigt diese auch. Wir werden vor Deiner Prüfung mit Dir eine Prüfungssimulation fahren um Dich bestmöglichst vorzubereiten.
Dann akzeptiere bitte die Entscheidung. Suche nicht die Schuld bei Prüfer sondern bei Dir selbst. Es ist ja nicht schlimm wenn man mal einen Fehler macht. Fehler macht jeder Mensch. Denke daran: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Der Prüfer erklärt Dir Deine Fehler. Wie auch immer, er bespricht mit Dir die Prüfungsfahrt und wird Dir auch fürs nächste mal Mut zusprechen. Diskutieren oder gar streite bitte auf gar keinen Fall mit dem Prüfer. Du könntest ihn bei der nächsten Prüfung wieder haben?! Wenn das Gespräch mit dem Prüfer vorbei ist, verabschiede Dich bitte höflich vom Prüfer. Dein Fahrlehrer bespricht mit Dir den weiteren Ablauf und teilt Dir Deinen nächsten Prüfungstermin mit. Dieser ist frühestens 2 Wochen nach der ersten Prüfung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
In dieser Zeit gilt es schon wieder sich auf die nächste Prüfung vorzubereiten. Dein Fahrlehrer wird mit Dir nochmal Fahrstunden fahren. In der Regel werden es nicht allzu viele sein, denn Du bist ja eigentlich Prüfungsreif. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass man nach einer nicht bestandenen Prüfung nochmals Fahrstunden nehmen muss. Es ist aber ratsam. Aus dem ganz einfachen Grund, dass man den Rythmus nicht verliert. Des Weiteren wird natürlich nochmals versucht die Prüfung zu simulieren, die Du beim ersten male leider nicht gemeistert hast. Das hängt natürlich von der Art des Fehlers ab und ist logischerweise nicht immer möglich. Auf bestimmte Verkehrssituationen hat man natürlich keinen Einfluss und man kann sie auch nicht simulieren. Dein Fahrlehrer wird aber in jedem Falle mit Dir ganz genau besprechen was falsch war und Dir natürlich nochmals zeigen, wie es richtig funktioniert. Auch zur zweiten Prüfung führen wir natürlich nochmals eine Prüfungssimulation mit Dir durch und sind guter Dinge, dass es dieses mal auch klappen wird.
Bei uns hast Du selbstverständlich auch die Möglichkeit, eine Automatik-Ausbildung zu absolvieren. Dazu stehen für Dich zwei hochmoderne vollelektrische Cupra Born zur Ausbildung bereit. Diese Fahrzeuge sind mit sehr vielen Annehmlichkeiten ausgestattet, so dass Du Dich komplett und voll auf Deinen Fahrstil konzentrieren kannst.
Solltest Du Dich für eine Automatik-Ausbildung entscheiden, dann darfst Du später nur Automatik Fahrzeug fahren (außer B197 – siehe unten).
Die Ausbildung auf einem Automatik Fahrzeug ist identisch im Vergleich zur Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug.
Solltest Du den Wunsch haben auf einem Automatik Fahrzeug eine oder mehrere Stunden zu absolvieren, dann realisieren wir das selbstverständlich. Eine Fahrstunde auf einem Automatik Fahrzeug macht dann Sinn, wenn Du in Deinem persönlichen Umfeld später evtl. ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe fahren wirst. So lernst Du dann schon in der Fahrschule den richtigen Umgang und die Eigenschaften eines solchen Fahrzeuges kennen.
Die Führerschein-Ausbildung inkl. praktische Prüfung findet auf einem Automatik-Fahrzeug statt (Cupra Born Elektro). Unter folgenden Voraussetzungen wird dann keine Automatik-Beschränkung in den Führerschein eingetragen, sodass der Inhaber dieser Fahrerlaubnis auch Schaltfahrzeuge fahren darf:
Ausländische Führerscheine (nicht EU) gelten in Deutschland 6 Monate. Danach darf nicht mehr gefahren werden, da dies Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre. Die ausländische Fahrerlaubnis muss somit umgeschrieben werden. Dies erfordert in der Regel eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung. Zur Antragstellung musst Du direkt auf dem Landratsamt (Führerscheinstelle) vorbeischauen.
Folgende Unterlagen werden zur Umschreibung benötigt:
*Die Übersetzung macht der ADAC. In manchen Fällen benötigt das Landratsamt keine Übersetzung. Bevor Du diese teure Übersetzung in Auftrag gibst, frag bitte auf der Führerscheinstelle nach, ob diese auch wirklich benötigt wird.
Nach der Antragstellung auf dem Landratsamt kommst Du bitte bei uns in der Fahrschule vorbei. Wir erklären Dir nun alle notwendige Schritte und Du bekommst das Lehrmaterial (65.- Euro) von uns.
Das Lehrmaterial gibt es in folgenden Sprachen:
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