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Probezeit / Punktesystem

Probezeit / Punktesystem

Probezeit

Der Führerschein wird Dir zunächst für 2 Jahre auf Probe erteilt.

Was heißt das?

Bei gewissen Verstößen gegen die Staßenverkehrsordnung musst Du mit Konsequenzen rechnen. Dies geht los bei Bußgeldern ab 60 Euro. Zudem hinzu kommen noch Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ in Flensburg (Fahreignungsregister).

Verstöße werden aufgeteilt in 2 Kataloge (Fahrerlaubnisverordnung Anlage 12):

Katalog A = schwerwiegende Verstöße
Katalog B = weniger schwerwiegende Verstöße

Auszüge Katalog A und B

Katalog AKatalog B
Trunkenheit im StraßenverkehrUngenügendes Absichern liegengebliebener Fahrzeuge
Mehr als 20 Km/h über der zulässigen HöchstgeschwindigkeitFahren mit mangelhaften Reifen
Missachtung der VorfahrtKennzeichenmissbrauch
Missachtung einer roten AmpelVerbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Fehlverhalten am ZebrastreifenFahren mit mangelhaft gesicherter Ladung
Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortFahren ohne Abblendlicht am Tage bei erheblicher Sichtbehinderung etc.
Verbotenes RechtsüberholenTelefonieren mit dem Handy am Steuer während der Fahrt
Linksabbiegen trotz entgegenkommender FahrzeugeFahrlässige Tötung; Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrundeliegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.
Fahrlässige Körperverletzung
Fahren ohne Begleitperson (BF17)Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt
NötigungStraftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz Kennzeichenmissbrauch
Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortOrdnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt
Fahrlässige Tötung
Fahrlässige Körperverletzung
Nötigung
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Unterlassene Hilfeleistung
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger)
übermäßige Straßenbenutzung
Verstoß beim Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten
Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder ohne die erforderliche Betriebserlaubnis
Verstöße gegen § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, berauschende Mittel)
Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Abstandsvergehen
Verbotenes Überholen
Fehler beim Verhalten an Bahnübergängen
Verbotene Benutzung von Autobahn und Kraftfahrstraßen
Fehler beim Verhalten bei öffentlichen Verkehrsmittel und Schulbussen
Fehler an Fußgängerüberwegen

Konsequenzen

Was passiert bei einem Verstoß?

Bei einem Verstoß gegen Katalog A oder zwei Verstöße gegen Katalog B musst Du an einem ASF – Seminar (Nachschulung) teilnehmen. Sobald Du die Anordnung zur Teilnahme an einem Seminar bekommst, verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Solltest Du an diesem Aufbauseminar während der vorgeschriebenen Frist nicht teilnehmen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wirst Du jetzt zum zweitenmal auffällig (1 x A oder 2 x B), dann wirst Du von der zuständigen Behörde verwarnt und es wird Dir eine Teilnahme an einer Verkehrspsyochologischen Beratung empfohlen.

Wirst Du zum drittenmal auffällig, wird Dir der Führerschein entzogen und Du bekommst eine Sperrfrist von mindestens 3 Monaten. Danach muss der Führerschein bei der Behörde neu beantragt werden und als Auflage bekommst Du eine Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Hierbei wird beurteilt, ob Du zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet bist.

Punktesystem

Konsequenzen für den Kraftfahrer

PunkteKonsequenzen
1-3Keine
4-5Ermahnung und der Hinweis, freiwillig an einem FES-Seminar teilzunehmen. 1 Punkt Rabatt
6-7Verwarnung und der Hinweis, freiwillig an einem FES-Seminar teilzunehmen. Kein Punkte-Rabatt
8Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate

FES-Seminar

Durch eine freiwillige Teilnahme an einem FES-Seminar kann ein Punkt abgebaut werden. Dieses Seminar wird von uns angeboten.

Verjährungsfristen

Jeder Verstoß hat eine eigene Verjährungsfrist. Diese beginnt, sobald die Punkte rechtskräftig sind.

VerstoßVerjährung
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt2,5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten5 Jahre
Straftaten (ohne Entzug der Fahrerlaubnis) mit 2 Punkten5 Jahre
Straftaten (mit Entzug der Fahrerlaubnis) mit 3 Punkten10 Jahre

Aktueller Punktestand

Auskunft über Deinen aktuellen Punktstand bekommst Du beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Hier haben wir für Dich den entsprechenden Link.

Umrechnung vom alten auf das neue Punktesystem

Die bisher angesammelten Punkte (bis zum 01.04.2014), werden auf das neue Fahreignungsbewertungssystem umgerechnet. Dies geschieht nach folgendem Schema:

Alte PunkteNeue Punkte
1-31
4-52
6-73
8-104
11-135
14-156
16-177
18 und mehr8

Kontakt

Hier kannst Du Kontakt zu uns aufnehmen.

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