Probezeit / Punktesystem
Probezeit
Der Führerschein wird Dir zunächst für 2 Jahre auf Probe erteilt.
Was heißt das?
Bei gewissen Verstößen gegen die Staßenverkehrsordnung musst Du mit Konsequenzen rechnen. Dies geht los bei Bußgeldern ab 60 Euro. Zudem hinzu kommen noch Punkte in der „Verkehrssünderdatei“ in Flensburg (Fahreignungsregister).
Verstöße werden aufgeteilt in 2 Kataloge (Fahrerlaubnisverordnung Anlage 12):
Katalog A = schwerwiegende Verstöße
Katalog B = weniger schwerwiegende Verstöße
Auszüge Katalog A und B
Katalog A | Katalog B |
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Trunkenheit im Straßenverkehr | Ungenügendes Absichern liegengebliebener Fahrzeuge |
Mehr als 20 Km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit | Fahren mit mangelhaften Reifen |
Missachtung der Vorfahrt | Kennzeichenmissbrauch |
Missachtung einer roten Ampel | Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen |
Fehlverhalten am Zebrastreifen | Fahren mit mangelhaft gesicherter Ladung |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Fahren ohne Abblendlicht am Tage bei erheblicher Sichtbehinderung etc. |
Verbotenes Rechtsüberholen | Telefonieren mit dem Handy am Steuer während der Fahrt |
Linksabbiegen trotz entgegenkommender Fahrzeuge | Fahrlässige Tötung; Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrundeliegenden Verkehrsverstoßes maßgebend. Fahrlässige Körperverletzung |
Fahren ohne Begleitperson (BF17) | Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt |
Nötigung | Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz Kennzeichenmissbrauch |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt |
Fahrlässige Tötung | |
Fahrlässige Körperverletzung | |
Nötigung | |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr | |
Gefährdung des Straßenverkehrs | |
Unterlassene Hilfeleistung | |
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins | |
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger) | |
übermäßige Straßenbenutzung | |
Verstoß beim Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten | |
Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder ohne die erforderliche Betriebserlaubnis | |
Verstöße gegen § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, berauschende Mittel) | |
Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen | |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot | |
Abstandsvergehen | |
Verbotenes Überholen | |
Fehler beim Verhalten an Bahnübergängen | |
Verbotene Benutzung von Autobahn und Kraftfahrstraßen | |
Fehler beim Verhalten bei öffentlichen Verkehrsmittel und Schulbussen | |
Fehler an Fußgängerüberwegen |
Konsequenzen
Was passiert bei einem Verstoß?
Bei einem Verstoß gegen Katalog A oder zwei Verstöße gegen Katalog B musst Du an einem ASF – Seminar (Nachschulung) teilnehmen. Sobald Du die Anordnung zur Teilnahme an einem Seminar bekommst, verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Solltest Du an diesem Aufbauseminar während der vorgeschriebenen Frist nicht teilnehmen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wirst Du jetzt zum zweitenmal auffällig (1 x A oder 2 x B), dann wirst Du von der zuständigen Behörde verwarnt und es wird Dir eine Teilnahme an einer Verkehrspsyochologischen Beratung empfohlen.
Wirst Du zum drittenmal auffällig, wird Dir der Führerschein entzogen und Du bekommst eine Sperrfrist von mindestens 3 Monaten. Danach muss der Führerschein bei der Behörde neu beantragt werden und als Auflage bekommst Du eine Anordnung zur Teilnahme an einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Hierbei wird beurteilt, ob Du zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet bist.