seite klein

Punkte abbauen. Sicherheit gewinnen. Zukunft sicher.

Fehler passieren – entscheidend ist, was du daraus machst.

Wir begleiten dich professionell durch dein Aufbauseminar in der Probezeit oder dein Fahreignungsseminar, bei dem du einen Punkt abbauen kannst.

Strukturiert, verständlich und mit dem klaren Ziel: dauerhaft sicher unterwegs zu sein.

Verantwortung übernehmen – Punkte reduzieren – Mit gutem Gefühl weiterfahren.

👉 Wir bringen dich wieder auf Kurs.

asf.png
fes.png

Punktesystem & Probezeit / Seminare (FES und ASF)

Für Informationen bitte wählen:

Konsequenzen für den Kraftfahrer

PunkteKonsequenzen
1-3Keine
4-5Ermahnung und der Hinweis, freiwillig an einem FES-Seminar teilzunehmen. 1 Punkt Rabatt
6-7Verwarnung und der Hinweis, freiwillig an einem FES-Seminar teilzunehmen. Kein Punkte-Rabatt
8Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate

FES-Seminar
Durch die freiwillige Teilnahme an einem FES-Seminar kann ein Punkt abgebaut werden. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist, dass maximal 5 Punkte im Fahreignungsregister eingetragen sind.

Verjährungsfristen
Jeder Verstoß hat eine eigene Verjährungsfrist, die mit der Rechtskraft der Punkte beginnt.

VerstoßVerjährung
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt2,5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten5 Jahre
Straftaten (ohne Entzug der Fahrerlaubnis) mit 2 Punkten5 Jahre
Straftaten (mit Entzug der Fahrerlaubnis) mit 3 Punkten10 Jahre

Aktueller Punktestand
Auskunft über deinen aktuellen Punktestand erhältst du beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Dies ist auch online möglich, sofern dein Personalausweis die Online-Funktion unterstützt.

HIER geht es zur Online-Auskunft des Fahreignungsregisters.

Bei einem Punktestand von bis zu 5 Punkten kannst du durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen.

Anmeldung
Du hast 3 Möglichkeiten um dich für dieses Seminar anzumelden:

  • zu unseren Büro-Öffnungszeiten (Di und Do 17.45 – 18.30 Uhr)
  • telefonisch bei Heiko Ruess unter 0172 / 7302463
  • Online hier auf dieser Seite

Termine
Nach deiner Anmeldung erklären wir dir den genauen Ablauf und geben dir alle relevanten Informationen zu den Terminen.

Seminarablauf

  • max. 6 Personen
  • 2x 90 Minuten Verkehrspädagogische Teilmaßnahme in der Fahrschule
  • 2x 75 Minuten Verkehrspsychologische Teilmaßnahme bei einem Verkehrspsychologen

Seminarkosten

  • Verkehrspädagogische Teilmaßnahme Fahrschule: 290.- Euro
  • Verkehrspsychologische Teilmaßnahme: Kosten werden durch den jeweiligen Psychologen festgelegt

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahreignungsseminare

1. Inhalt und Umfang der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme  wird als Einzelmaßnahme oder in Gruppen  mit bis zu sechs Teilnehmern/-innen durchgeführt. Sie besteht aus zwei Modulen von jeweils 90 Minuten.

2. Verpflichtung und Programm der Fahrschule
Die Fahrschule verpflichtet sich zur Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme im Rahmen des Fahreignungsseminars. Die Durchführung entspricht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 42 FeV in Verbindung mit der Anlage 16 FeV und erfolgt nach dem Ausbildungs- programm (Seminarleiterhandbuch) der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände  e. V., welches wissenschaftlich begründet und staatlicherseit anerkannt wurde. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält das zum Programm gehörende Begleitmaterial ausgehändigt. Es ist im Seminarentgelt enthalten und geht in das Eigentum des Teilnehmers/der Teilnehmerin über.

3. Entgelt für die Teilnahme an der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme
Für die Teilnahme an der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme wird ein Entgelt in Höhe von 290.- Euro vereinbart. Das Entgelt beinhaltet die beiden Module, die im Rahmen der Teilmaßnahme von der Fahrschule zu erbringen sind und das unter Ziffer 2 erwähnte Begleitmaterial.

4. Teilnahmebescheinigung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält nach Abschluss der verkehrspädagogischen  Teilmaßnahme eine Teilnahmebescheinigung nach Anlage 18 zu § 44 Absatz 1 FeV. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bestätigt, davon Kenntnis zu haben, dass die  Teilnahmebescheinigung nur ausgestellt werden darf, sofern an allen Sitzungen teilgenommen, der Lehr- und Lernstoff aktiv mitgestaltet und keine offenen Ablehnung gegenüber den Zielen der Maßnahme gezeigt wurde.

5. Rücktrittsrecht des Teilnehmers/der Teilnehmerin
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Recht vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Fahrschule. In dem Falle des Rücktritts steht der Fahrschule unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung eine pauschale Entschädigung von 1/5 des Entgelts für die Teilmaßnahme zu. Erfolgt der Rücktritt vier oder weniger als vier Tage vor dem Kursbeginn, erhöht sich die pauschale Entschädigung auf 2/5 des Entgelts für die Teilmaßnahme. Der Rücktritt nach Beginn der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist nur aus wichtigem Grund zulässig; in diesem Fall wird das geleistete Entgelt anteilig zurückerstattet.

6. Ausschluss
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann vom Kurs ausgeschlossen werden, wenn diese/r durch sein/Ihr Verhalten oder in seiner/ihrer Person liegende Umstände das Seminar nachhaltig stört. In diesem Fall verbleibt der Fahrschule das vereinbarte Entgelt.

7. Datenschutz
Die Fahrschule verpflichtet sich, über die persönlichen Daten sowie tatsächlichen Umstände Stillschweigen zu bewahren. Der Seminarleiter ist jedoch verpflichtet gemäß  § 31a Absatz 6 FahrlG. seine Dokumentationspflichten zu erfüllen. Die Daten werden vor dem Zugriff Dritter gesichert. Die anonymisierten Daten müssen nach Abschluss des Seminars fünf Jahre lang aufbewahrt werden und dienen zu Maßnahmen der Qualitätssicherung und/oder zur Aufsicht.

8. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule. Hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er/sie nach Vertragsabschluss seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Probezeit beim Führerschein
Nach Erhalt des Führerscheins wirst du zunächst für 2 Jahre auf Probe eingestuft.

Was bedeutet das?
Während der Probezeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung besonders streng bewertet. Bereits bei gewissen Verstößen drohen Bußgelder ab 60 Euro und zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Verstöße werden in zwei Kategorien eingeteilt (nach Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung):

  • Katalog A: schwerwiegende Verstöße
  • Katalog B: weniger schwerwiegende Verstöße

Bei Verstößen können neben Bußgeldern und Punkten auch verlängerte Probezeiten, Aufbauseminare oder sogar Entzug der Fahrerlaubnis folgen.

Auszüge Katalog A und B

Katalog AKatalog B
Trunkenheit im StraßenverkehrUngenügendes Absichern liegengebliebener Fahrzeuge
Mehr als 20 Km/h über der zulässigen HöchstgeschwindigkeitFahren mit mangelhaften Reifen
Missachtung der VorfahrtKennzeichenmissbrauch
Missachtung einer roten AmpelVerbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Fehlverhalten am ZebrastreifenFahren mit mangelhaft gesicherter Ladung
Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortFahren ohne Abblendlicht am Tage bei erheblicher Sichtbehinderung etc.
Verbotenes RechtsüberholenTelefonieren mit dem Handy am Steuer während der Fahrt
Linksabbiegen trotz entgegenkommender FahrzeugeFahrlässige Tötung; Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrundeliegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.
Fahrlässige Körperverletzung
Fahren ohne Begleitperson (BF17)Sonstige Straftaten, soweit im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen und nicht in Abschnitt A aufgeführt
NötigungStraftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz Kennzeichenmissbrauch
Unerlaubtes Entfernen vom UnfallortOrdnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, soweit nicht in Abschnitt A aufgeführt
Fahrlässige Tötung
Fahrlässige Körperverletzung
Nötigung
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Unterlassene Hilfeleistung
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger)
übermäßige Straßenbenutzung
Verstoß beim Verhalten an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Zeichen 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) sowie gegenüber Haltzeichen von Polizeibeamten
Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder ohne die erforderliche Betriebserlaubnis
Verstöße gegen § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (Alkohol, berauschende Mittel)
Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung über das Befördern von Fahrgästen ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Abstandsvergehen
Verbotenes Überholen
Fehler beim Verhalten an Bahnübergängen
Verbotene Benutzung von Autobahn und Kraftfahrstraßen
Fehler beim Verhalten bei öffentlichen Verkehrsmittel und Schulbussen
Fehler an Fußgängerüberwegen

Konsequenzen bei Verstößen in der Probezeit
Wenn du einen Verstoß begehst, gelten gestufte Maßnahmen je nach Schwere und Häufigkeit:

Erster Verstoß:

  • Katalog A (schwerwiegend) oder zwei Verstöße aus Katalog B (weniger schwerwiegend)
  • Du musst an einem ASF-Seminar (Aufbauseminar für Fahranfänger / Nachschulung) teilnehmen.
  • Probezeitverlängerung: Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert – insgesamt also 4 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis.
  • Wichtig: Wenn Du nicht rechtzeitig am Seminar teilnimmst, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Zweiter Verstoß:

  • Wiederholter Verstoß (1 x A oder 2 x B)
  • Die Behörde verwarnt dich und empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Dritter Verstoß:

  • Nochmals auffällig werden
  • Führerscheinentzug mit Sperrfrist von mindestens 3 Monaten
  • Danach muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
  • Zusätzlich wird eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um deine Eignung für den Straßenverkehr zu prüfen.

Ein ASF-Seminar wird angeordnet, wenn du in der Probezeit auffällig geworden bist.

Termine
Die Termine erhältst du auf Anfrage.

Anmeldung
Du hast 3 Möglichkeiten um dich für dieses Seminar anzumelden:

  • persönlich zu unseren Büro-Öffnungszeiten
  • telefonisch bei Heiko Ruess unter 0172 / 7302463
  • Online hier auf dieser Seite

Ablauf

  • Mindestens 6 aber höchstens 12 Seminarteilnehmer
  • 4 Theorie Sitzungen von jeweils 135 Minuten
  • 1 Fahrprobe (30 min.) zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Keine Prüfung.
  •  Der Zeitraum erstreckt sich über 2 – 4 Wochen
  • Ausgabe der Teilnahmebescheinigung erfolgt nur, wenn an allen Seminarteilen vollständig teilgenommen wurde

Inhalte

SitzungThemen
1.Wer ist alles hier?
Warum sind die Anderen hier?
Was soll das Seminar bringen?
Was bedeutet guter Fahrer/in?
Wie läuft die Fahrprobe ab?
FahrprobeFahren in eigener Verantwortung
Den Verkehr beobachten: Worauf muß man Acht geben?
Den Fahrer beobachten und sich Auffälligkeiten notieren.
Wie unterschiedlich fahren wir?
Auswertungsgespräch mit den 3 Teilnehmern und dem Seminarleiter
2.Die Fahrgruppen berichten
Mir ist da mal Folgendes passiert…
Gefährliche Situationen im Straßenverkehr
3.Was mir inzwischen aufgefallen ist…
Ursachen und Lösungsvorschläge für gefährliche Situationen
Lassen sich Disco-Unfälle verhindern?
Verkehrsregeln einhalten: Wie schafft man das?
4.Wozu ist ein Auto (Motorrad) gut?
Wie geht die Probezeit weiter?
Und in Zukunft: Was werde ich ändern?
Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen

Seminarkosten

Die Seminarkosten betragen 380.- Euro (exclusive Lehrmaterial 20.- Euro).

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufbauseminare

1. Verpflichtung der Fahrschule
Die Fahrschule verpflichtet sich zur Durchführung des Aufbauseminars. Das Aufbauseminar erfüllt alle Vorraussetzungen des Straßenverkehrsgesetztes und der Fahrerlaubnis-Verordnung für die vom Teilnehmer gewünschte Seminarform.

2. Inhalt und Umfang des Seminars
Das Seminar wird in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus einem theoretischen Teil mit 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer. An einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens dient. Die Dauer der
Fahrprobe beträgt mindestens 30 Minuten. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das den Anforderungen des Absatzes 2.2 der Anlage 7 zur Fahrerlaubnis- Verordnung – mit Ausnahme der Zahl der Türen – entspricht. Es soll möglichst ein Fahrzeug verwendet werden, mit dem vor allem die zur Anordnung eines ASF führenden Verstöße begangen worden sind. Für den Fall, dass ein Teilnehmer sein eigenes Fahrzeug verwenden will, ist er für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Besitzt der Teilnehmer die Fahrerlaubnis, so ist er der verantwortliche Führer des Fahrzeugs.

3. Begleitmaterial
Jeder Seminarteilnehmer erhält ein Begleitmaterial zum Aufbauseminar, in dem die Inhalte des Seminars festgelegt und beschrieben werden. Gleichzeitig enthält das Begleitmaterial Fragebögen, die zur Vorbereitung der nächsten Sitzung dienen sollen. Das Begeleitmaterial ist in der Kursgebühr nicht enthalten und bleibt Eigentum des Teilnehmers.

4. Entgelt für die Teilnahme am Aufbauseminar; Kündigung
Für die Teilnahme am Seminar wird ein Pauschalentgelt in der Höhe von € 380,- vereinbart. Dieses Entgelt gilt alle im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme von der Fahrschule zu erbringenden Leistungen ab. Das Entgelt ist eine Woche vor Beginn des Seminars fällig. Der Seminarteilnehmer hat die volle Seminargebühr auch dann zu entrichten, wenn er an einer einzelnen Sitzung oder an der Fahrprobe nicht teilnimmt, da es sich um einen geschlossenen Kurs handelt. Der Teilnehmer kann jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den er nicht selbst verschuldet hat, außerordentlich kündigen. In diesem Falle ist die Seminargebühr anteilig geschuldet. Soweit danach eine Überzahlung vorliegt, wird diese zurückerstattet.

5. Rücktrittsrecht des Teilnehmers
Die Fahrschule ist verpflichtet, bei Seminarbeginn die Sitzungstage sowie den Tag der Fahrprobe einschließlich Uhrzeit dem Seminarteilnehmer mitzuteilen. Dieser hat das Recht, vor Seminarbeginn von dem Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Seminarzeiten sind ihm bereits bei der Anmeldung schriftlich mitgeteilt worden. Im Falle des berechtigten Rücktritts fällt ein Entgelt nicht an. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Kündigungen werden nur schriftlich akzeptiert und müssen mindestens eine Woche vor Seminarbeginn bei der Fahrschule eingegangen sein.

6. Ausschluss
Der Seminarleiter kann einen Teilnehmer vom Seminar ausschließen, wenn dieser durch sein Verhalten oder in seiner Person liegende Umstände das Seminar stört. In diesem Fall behält die Fahrschule ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.

7. Datenschutz
Die Fahrschule verpflichtet sich, über die in der Anordnung der Verwaltungsbehörde enthaltenen persönlichen Daten sowie tatsächliche Umstände Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist der Seminarleiter verpflichtet, über die in der Anordnung aufgeführten Verkehrszuwiderhandlungen Stillschweigen zu bewahren und sie vor dem Zugriff Dritter zu sichern; er darf diese Daten jedoch für die interne Durchführung des Aufbauseminars unter Wahrung der Interessen des Teilnehmers nutzen. Die Daten sind nach Abschluss des Seminars zu vernichten, soweit sie nicht für Maßnahmen der Qualitätssicherung oder der Aufsicht erforderlich sind.

8. Allgemeine Pflichten des Teilnehmer
Der Teilnehmer ist zur pfleglichen Behandlung der Unterrichtsräume, des Unterrichtsmaterials und der Fahrzeuge verpflichtet. Für Schäden haftet er nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

9. Schweigepflicht des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über persönliche Daten und über Verkehrszuwiderhandlungen anderer Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren.

10. Teilnahmebescheinigung
Der Seminarteilnehmer erhält nach Abschluss des Aufbauseminars eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde. Die Fahrschule darf aufgrund der Fahrerlaubnis-Verordnung eine Teilnahmebescheinigung nur ausstellen, wenn der Teilnehmer an allen Sitzungen des Aufbauseminars und an der Fahrprobe teilgenommen hat. Dies gilt auch, wenn ein Versäumnis vom Teilnehmer nicht zu vertreten ist oder wenn er wegen Störung des Seminars von der Teilnahme ausgeschlossen wurde. Die Teilnahmebescheinigung kann von der Fahrschule verweigert werden, falls die Seminargebühr noch nicht vollständig beglichen wurde.

11. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule. Hat der Seminarteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule Gerichtsstand.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Online Anmeldung Seminar

Nur ausfüllen bei einem ASF Seminar
E-Mail-Adresse
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kostenpflichtig = Dies bedeutet, dass eine Seminar-Anmeldung mit Kosten verbunden ist. Dieser Hinweis ist gesetzlich vorgeschrieben.

100 % sichere Datenübertragung
Unsere Website ist SSL-verschlüsselt, sodass deine Daten sicher und geschützt übertragen werden.

Widerrufsbelehrung gemäß Fernabsatzvertrag

Du kannst deine Vertragsabsicht innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Fahrschule Ruess
Bleichstraße 7
73033 Göppingen
E-Mail: info@fit-zur-pruefung.de
Internet: www.fit-zur-pruefung.de

Widerrufserklärung

Hier kannst du deine Anmeldung unkompliziert widerrufen.

E-Mail-Adresse

Nach oben scrollen