Seminare
In der Fahrschule Ruess kannst Du folgende Seminare besuchen und Dich auch gleich online anmelden:
In der Fahrschule Ruess kannst Du folgende Seminare besuchen und Dich auch gleich online anmelden:
Ein ASF-Seminar wird angeordnet, wenn Du in der Probezeit auffällig geworden bist.
Die Termine erhältst Du auf Anfrage.
Du hast 3 Möglichkeiten um Dich für dieses Seminar anzumelden:
Sitzung | Themen |
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1. | Wer ist alles hier? Warum sind die Anderen hier? Was soll das Seminar bringen? Was bedeutet guter Fahrer/in? Wie läuft die Fahrprobe ab? |
Fahrprobe | Fahren in eigener Verantwortung Den Verkehr beobachten: Worauf muß man Acht geben? Den Fahrer beobachten und sich Auffälligkeiten notieren. Wie unterschiedlich fahren wir? Auswertungsgespräch mit den 3 Teilnehmern und dem Seminarleiter |
2. | Die Fahrgruppen berichten Mir ist da mal Folgendes passiert… Gefährliche Situationen im Straßenverkehr |
3. | Was mir inzwischen aufgefallen ist… Ursachen und Lösungsvorschläge für gefährliche Situationen Lassen sich Disco-Unfälle verhindern? Verkehrsregeln einhalten: Wie schafft man das? |
4. | Wozu ist ein Auto (Motorrad) gut? Wie geht die Probezeit weiter? Und in Zukunft: Was werde ich ändern? Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen |
Die Seminarkosten betragen 365.- Euro (exclusive Lehrmaterial 20.- Euro).
Unsere Seite ist mit einem SSL-Zertifikat ausgestattet. Deine Daten werden absolut sicher und verschlüsselt übertragen.
Du kannst Deine Vertragsabsicht innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Fahrschule Ruess
Bleichstraße 7
73033 Göppingen
Fax: 07161/505879
E-Mail: info@fit-zur-pruefung.de
Internet: www.fit-zur-pruefung.de
Die Fahrschule verpflichtet sich zur Durchführung des Aufbauseminars. Das Aufbauseminar erfüllt alle Vorraussetzungen des Straßenverkehrsgesetztes und der Fahrerlaubnis-Verordnung für die vom Teilnehmer gewünschte Seminarform.
Das Seminar wird in Gruppen von mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt. Es besteht aus einem theoretischen Teil mit 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer. An einem Tag darf nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens dient. Die Dauer der
Fahrprobe beträgt mindestens 30 Minuten. Dabei ist ein Fahrzeug zu verwenden, das den Anforderungen des Absatzes 2.2 der Anlage 7 zur Fahrerlaubnis- Verordnung – mit Ausnahme der Zahl der Türen – entspricht. Es soll möglichst ein Fahrzeug verwendet werden, mit dem vor allem die zur Anordnung eines ASF führenden Verstöße begangen worden sind. Für den Fall, dass ein Teilnehmer sein eigenes Fahrzeug verwenden will, ist er für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Besitzt der Teilnehmer die Fahrerlaubnis, so ist er der verantwortliche Führer des Fahrzeugs.
Jeder Seminarteilnehmer erhält ein Begleitmaterial zum Aufbauseminar, in dem die Inhalte des Seminars festgelegt und beschrieben werden. Gleichzeitig enthält das Begleitmaterial Fragebögen, die zur Vorbereitung der nächsten Sitzung dienen sollen. Das Begeleitmaterial ist in der Kursgebühr enthalten und bleibt Eigentum des Teilnehmers.
Für die Teilnahme am Seminar wird ein Pauschalentgelt in der Höhe von € 380,- vereinbart. Dieses Entgelt gilt alle im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme von der Fahrschule zu erbringenden Leistungen ab. Das Entgelt ist eine Woche vor Beginn des Seminars fällig. Der Seminarteilnehmer hat die volle Seminargebühr auch dann zu entrichten, wenn er an einer einzelnen Sitzung oder an der Fahrprobe nicht teilnimmt, da es sich um einen geschlossenen Kurs handelt. Der Teilnehmer kann jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, den er nicht selbst verschuldet hat, außerordentlich kündigen. In diesem Falle ist die Seminargebühr anteilig geschuldet. Soweit danach eine Überzahlung vorliegt, wird diese zurückerstattet.
Die Fahrschule ist verpflichtet, bei Seminarbeginn die Sitzungstage sowie den Tag der Fahrprobe einschließlich Uhrzeit dem Seminarteilnehmer mitzuteilen. Dieser hat das Recht, vor Seminarbeginn von dem Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Seminarzeiten sind ihm bereits bei der Anmeldung schriftlich mitgeteilt worden. Im Falle des berechtigten Rücktritts fällt ein Entgelt nicht an. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Kündigungen werden nur schriftlich akzeptiert und müssen mindestens eine Woche vor Seminarbeginn bei der Fahrschule eingegangen sein.
Der Seminarleiter kann einen Teilnehmer vom Seminar ausschließen, wenn dieser durch sein Verhalten oder in seiner Person liegende Umstände das Seminar stört. In diesem Fall behält die Fahrschule ihren Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.
Die Fahrschule verpflichtet sich, über die in der Anordnung der Verwaltungsbehörde enthaltenen persönlichen Daten sowie tatsächliche Umstände Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist der Seminarleiter verpflichtet, über die in der Anordnung aufgeführten Verkehrszuwiderhandlungen Stillschweigen zu bewahren und sie vor dem Zugriff Dritter zu sichern; er darf diese Daten jedoch für die interne Durchführung des Aufbauseminars unter Wahrung der Interessen des Teilnehmers nutzen. Die Daten sind nach Abschluss des Seminars zu vernichten, soweit sie nicht für Maßnahmen der Qualitätssicherung oder der Aufsicht erforderlich sind.
Der Teilnehmer ist zur pfleglichen Behandlung der Unterrichtsräume, des Unterrichtsmaterials und der Fahrzeuge verpflichtet. Für Schäden haftet er nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über persönliche Daten und über Verkehrszuwiderhandlungen anderer Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren.
Der Seminarteilnehmer erhält nach Abschluss des Aufbauseminars eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde. Die Fahrschule darf aufgrund der Fahrerlaubnis-Verordnung eine Teilnahmebescheinigung nur ausstellen, wenn der Teilnehmer an allen Sitzungen des Aufbauseminars und an der Fahrprobe teilgenommen hat. Dies gilt auch, wenn ein Versäumnis vom Teilnehmer nicht zu vertreten ist oder wenn er wegen Störung des Seminars von der Teilnahme ausgeschlossen wurde. Die Teilnahmebescheinigung kann von der Fahrschule verweigert werden, falls die Seminargebühr noch nicht vollständig beglichen wurde.
Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule. Hat der Seminarteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule Gerichtsstand.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Bei einem Punktestand von bis zu 5 Punkten, kannst Du durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen.
Du hast 3 Möglichkeiten um Dich für dieses Seminar anzumelden:
Nach Deiner erfolgten Anmeldung, erklären wir Dir den genauen Ablauf und können Dir auch Informationen zu den Terminen mitteilen.
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Du kannst Deine Vertragsabsicht innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Fahrschule Ruess
Bleichstraße 7
73033 Göppingen
Fax: 07161/505879
E-Mail: info@fit-zur-pruefung.de
Internet: www.fit-zur-pruefung.de
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern/-innen durchgeführt. Sie besteht aus zwei Modulen von jeweils 90 Minuten.
Die Fahrschule verpflichtet sich zur Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme im Rahmen des Fahreignungsseminars. Die Durchführung entspricht den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 42 FeV in Verbindung mit der Anlage 16 FeV und erfolgt nach dem Ausbildungs- programm (Seminarleiterhandbuch) der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V., welches wissenschaftlich begründet und staatlicherseit anerkannt wurde. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält das zum Programm gehörende Begleitmaterial ausgehändigt. Es ist im Seminarentgelt enthalten und geht in das Eigentum des Teilnehmers/der Teilnehmerin über.
Für die Teilnahme an der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme wird ein Entgelt in Höhe von 240.- Euro vereinbart. Das Entgelt beinhaltet die beiden Module, die im Rahmen der Teilmaßnahme von der Fahrschule zu erbringen sind und das unter Ziffer 2 erwähnte Begleitmaterial.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält nach Abschluss der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme eine Teilnahmebescheinigung nach Anlage 18 zu § 44 Absatz 1 FeV. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bestätigt, davon Kenntnis zu haben, dass die Teilnahmebescheinigung nur ausgestellt werden darf, sofern an allen Sitzungen teilgenommen, der Lehr- und Lernstoff aktiv mitgestaltet und keine offenen Ablehnung gegenüber den Zielen der Maßnahme gezeigt wurde.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Recht vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Fahrschule. In dem Falle des Rücktritts steht der Fahrschule unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung eine pauschale Entschädigung von 1/5 des Entgelts für die Teilmaßnahme zu. Erfolgt der Rücktritt vier oder weniger als vier Tage vor dem Kursbeginn, erhöht sich die pauschale Entschädigung auf 2/5 des Entgelts für die Teilmaßnahme. Der Rücktritt nach Beginn der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme ist nur aus wichtigem Grund zulässig; in diesem Fall wird das geleistete Entgelt anteilig zurückerstattet.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann vom Kurs ausgeschlossen werden, wenn diese/r durch sein/Ihr Verhalten oder in seiner/ihrer Person liegende Umstände das Seminar nachhaltig stört. In diesem Fall verbleibt der Fahrschule das vereinbarte Entgelt.
Die Fahrschule verpflichtet sich, über die persönlichen Daten sowie tatsächlichen Umstände Stillschweigen zu bewahren. Der Seminarleiter ist jedoch verpflichtet gemäß § 31a Absatz 6 FahrlG. seine Dokumentationspflichten zu erfüllen. Die Daten werden vor dem Zugriff Dritter gesichert. Die anonymisierten Daten müssen nach Abschluss des Seminars fünf Jahre lang aufbewahrt werden und dienen zu Maßnahmen der Qualitätssicherung und/oder zur Aufsicht.
Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule. Hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er/sie nach Vertragsabschluss seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
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