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Infos: 0172 / 7302463

info@fit-zur-pruefung.de
Fahrschule Ruess | Göppingen Fahrschule Ruess | Göppingen
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Zweirad-Ausbildung

Zweirad-Ausbildung

Hier erfährst Du alles zur Zweirad-Ausbildung.

Klasse A1 mit Vorbesitz Klasse B ohne Prüfungen (Schlüsselzahl B196)

Klasse A1 mit Vorbesitz Klasse B (B196)

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Führerschein Klasse B: Mindestens 5 Jahre Besitz

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird eine Fahrerschulung in folgendem Mindestumfang benötigt:

  • Theoretische Ausbildung: 4x 90 Minuten
  • Praktische Ausbildung: 5x 90 Minuten (Handhabung des Fahrzeuges, Grundfahraufgaben, Überland- und Autobahnfahrt)

Die Aufteilung der Praxisstunden in Grundausbildung, Überland- und Autobahnfahrt wird dem Lernstand des Anwärters angepasst (z.B. 7x 45 Min Grundausbildung, 2x 45 Min Überlandfahrt, 1x 45 Min Autobahnfahrt). Es erfolgt weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung.

Ob diese gesetzlichen Mindestanforderungen ausreichen, ist abhängig vom Können des jeweiligen Anwärters. Der Fahrlehrer darf die Bescheinigung über die Teilnahme an der Schulung erst ausstellen, wenn der Schüler die Lernziele erreicht hat.

Achtung

  • Die Schlüsselzahl B196 gilt nur in Deutschland. Somit darf im Ausland darf kein Fahrzeug der Klasse A1 geführt werden.
  • Die Regelung des Stufen-Führerschein greift hier nicht. Wenn die nächsthöhere Klasse erworben werden möchte (Klasse A2), so ist eine Ausbildung inklusive Theoretischer und Praktischer Prüfung notwendig.

Ausbildungsfahrzeuge

Für diese Ausbildung stehen zwei Fahrzeuge zur Verfügung. Welche Ausbildungsmaschine zum Einsatz kommt, wird mit dem Fahrschüler individuell abgestimmt.

Schaltung: Yamaha MT-125 mit ABS (Modell 2021)

Automatik: Yamaha NMAX-125 mit ABS (Modell 2021)

Eigenes Fahrzeug

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Ausbildung mit dem eigenen Fahrzeug zu absolvieren. Hierfür gewähren wir einen Preisnachlass in Höhe von 5.- Euro/45 Minuten.

Schutzkleidung ist Pflicht

Fahrschulen sind seit dem 01.05.2014 gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Zweirad-Ausbildung darauf zu achten, dass der Schüler geeignete Schutzkleidung trägt. Dazu gehört: Motorrad-Helm, Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Handschuhe, Motorrad-Schuhe/Stiefel.

Wir stellen unseren Schülern die komplette Schutzkleidung (in allen Größen) kostenlos zur Verfügung – und zwar schon immer! (leider zur Zeit aufgrund Corona nicht möglich).

Gegensprechanlage via Bluetooth

Die Fahrschule Ruess ist mit der High-End Gegensprechanlage 30k von Sena ausgestattet. Dieses Gerät ermöglicht die gegenseitige Kommunikation zwischen Fahrlehrer und Schüler. Der Fahrschüler ist mit dem Fahrlehrer während der gesamten Fahrt Live verbunden und kann somit gezielt Fragen stellen. Der Fahrlehrer begleitet den Schüler nach Möglichkeit mit dem Motorrad.

Praktische Grundausbildung

Die Inhalte der praktischen Grundausbildung sind in unserem angefertigtem Ausbildungsplan einzusehen. Dieser liegt in unserer Fahrschule zur Auslage für Dich bereit.

Grundfahraufgaben Klasse A1

Grundfahraufgaben
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5x 3,5 m Abstand)
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
Ausweichen ohne Abbremsen
Ausweichen nach Abbremsen
Slalom (4 x 7 m Abstand)
Langer Slalom (4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand)
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
Kreisfahrt (4,5m Halbmesser)
Stop and Go

Ablauf

  • Anmeldung in unserer Fahrschule
  • Theoretische und Praktische Ausbildung

Am Ende der Ausbildung erhältst Du die Teilnahmebescheinigung, welche auf dem Landratsamt (Führerscheinstelle) abzugeben ist. Es wird ein neuer Führerschein angefertigt und in diesem ist die Schlüsselzahl B196 vermerkt. 

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild

Kosten

Der Preis für die Ausbildung der Schlüsselzahl B196 beträgt 750.- Euro, wenn die gesetzlichen Mindeststunden ausreichen. Sollten zu den gesetzlichen Mindestanforderungen weitere Stunden dazu kommen, so fallen die jeweiligen Preise aus nachfolgender Preisübersicht an. 

LeistungPreis
Grundbetrag150€
Fahrstunde74€
Überlandfahrt86€
Autobahnfahrt86€
Nachtfahrt (bei Bedarf)86€
App FAHRSCHUL-CAMPUSinklusive
Fahrschüler-Unfallversicherunginklusive
DriversCaminklusive
Theorie-Unterricht Video on Demandinklusive

Alle Preise in Euro inkl. gesetzlicher MwSt. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. 

Neue Fahrzeuge für 2022

Neue Fahrzeuge

Wie jedes Jahr setzen wir auch zur Motorrad-Saison 2023 nur neue Fahrzeuge zur Ausbildung ein.

Deine Sicherheit ist uns viel wert!

Folgende Zweiräder stehen bereit:

  • Klasse A: Yamaha MT-07
  • Klasse A1: Yamaha MT-125
  • Klasse A2: Yamaha MT-07 
  • B196: Yamaha NMAX 125

 

Dein Weg zum Führerschein

Dein Weg zum Führerschein

  • Wir empfehlen Dir, Dich 6 Monate vor Deinem Geburtstag anzumelden.
  • Die Anmeldung erfolgt in der Fahrschule zu unseren Büro-Öffnungszeiten oder hier über unsere Homepage. Solltest Du schon einen Führerschein besitzen, so bring diesen bitte zur Anmeldung mit.
  • Das Lehrmaterial (Wert 75.- Euro) inkl. der Smartphone Lern-App, die Fahrschüler-Unfallversicherung und das Fahrschul-Videosystem DriversCam sind kostenlos inklusive.
  • Den Führerscheinantrag für das Landratsamt bereiten wir für Dich vor. Wir geben diesen dann auch auf dem Rathaus für Dich ab.
  • Folgende Unterlagen benötigst Du für den Antrag: Biometrisches Lichtbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und 5,10 Euro Bearbeitungsgebühr für das Rathaus.
  • Der Theorie-Unterricht kann sofort nach der Anmeldung besucht werden.
  • Die Theoretische und Praktische Ausbildung wird miteinander verknüpft: Du beginnst schon nach wenigen Theorie Stunden mit dem Fahren, so dass ein optimaler Lernerfolg erzielt werden kann. Solltest Du aber den Wunsch haben, zuerst die Theorie Prüfung abzulegen und dann mit dem Fahren zu beginnen, ist das natürlich kein Problem. Wir besprechen mit Dir ausführlich Deinen Ausbildungsverlauf.
  • Die Theorie Prüfung legst Du dann ab, wenn der Antrag vom Landratsamt bearbeitet wurde und uns davon eine Kopie vorliegt. Vorraussetzung zum Ablegen der Prüfung ist allerdings, dass alle erforderlichen Theorie-Stunden besucht worden sind und Du Dich selbst sicher bist. Frühestens jedoch 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse.
  • Die praktische Prüfung findet dann statt, wenn der Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Du alle erforderlichen Lernziele erreicht hast. Natürlich musst Du Dich selbst auch sicher fühlen. In Absprache mit Dir wird für Dich ein Prüfungstermin gewählt. Frühestens jedoch 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Klasse. Praktische Prüfungen finden bei uns jede Woche statt.

Ausweis

Das gültige Ausweisdokument musst Du vor der Prüfung dem TÜV-Prüfer vorlegen.

Deutsche Staatsbürger

Beachte bitte, dass Du für die Führerscheinprüfungen (Theorie und Praxis) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigst.

Ausländische Bürger (EU und Nicht-EU)

Beachte bitte, dass Du für die Führerscheinprüfungen (Theorie und Praxis) einen gültigen Reisepass benötigst. Der Personalausweis wird nicht anerkannt.

Anmeldung

Du musst bei uns kein Formular in der Fahrschule ausfüllen. Deine Daten geben wir direkt bei Deiner Anmeldung in unser Computer-System ein. Solltest Du Dich Online anmelden, dann bereiten wir Deinen Ausbildungsvertrag vor. Diesen unterschreibst Du dann, wenn Du das erste mal in unsere Fahrschule kommst.

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung auf dem Landratsamt sind Unterlagen notwendig. Diese musst Du jedoch nicht gleich bei Deiner Anmeldung bei uns abgeben.

Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs*
  • 5,10 Euro Bearbeitungsgebühr für das Rathaus

* Wenn Du bereits einen Führerschein besitzt und dafür einen Erste-Hilfe-Kurs eingereicht hast, dann ist dieser Kurs auch für Deinen jetzigen beantragten Führerschein gültig. Wenn Du jedoch für Deinen aktuellen Führerschein den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM-Kurs)“ absolviert hast, dann musst Du für die jetzt beantragte Führerscheinklasse einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, da die alten LSM-Kurse nur bis zum 18.03.2019 Gültigkeit haben.

Telefonnummern für den Erste-Hilfe-Kurs (Voranmeldung notwendig)

  • Johanniter Unfall-Hilfe: 07161 / 96426-0
  • Deutsches Rotes Kreuz: 07161 / 673923
  • Malteser Hilfsdienst: 07161 / 93232-3
  • M.A.U.S.: Gutschein mit Vergünstigung bei uns in der Fahrschule erhältlich. Jeden Samstag! Hier wird auch der Sehtest durchgeführt und ein Passbild von Dir gemacht.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beim Landratsamt liegt bei ca. 4-6 Wochen. Deshalb sollte der Antrag umgehend nach Ausbildungsbeginn gestellt werden. Die theoretische Prüfung ist nur dann möglich, wenn der Antrag bearbeitet wurde.

Unser Service

Wir bereiten den Antrag für Dich vor und geben diesen dann auch auf dem zuständigen Rathaus für Dich ab. Du musst lediglich die benötigten Unterlagen bei uns abgeben.

Theorie-Schnupperstunde

Theorie-Schnupperstunde

Mach Dir ein Bild von uns! Du kannst jederzeit zu einer kostenlosen Theorie-Schnupperstunde bei uns vorbeischauen.

Unsere Unterrichtszeiten:

WochentagUhrzeit
Dienstag18.30 - 20.00 Uhr
Donnerstag18.30 - 20.00 Uhr

schnupper

Theoretische Ausbildung

Theoretische Ausbildung

Inhalte des Grundstoffes für alle Klassen:

ThemaInhalt
1Persönliche Voraussetzungen
2Risikofaktor Mensch
3Rechtliche Rahmenbedingungen
4Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
5Vorfahrt und Verkehrsregelung
6Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen
7Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
8Geschwindigkeit, Abstand, Umweltschonende Fahrweise
9 Verkehrsverhalten, Fahrmanöver, Verkehrsbeobachtung
10Ruhender Verkehr
11Verhalten in bes. Situationen, Verstöße im Verkehr
12Lebenslanges lernen

Inhalte des klassenspezifischen Stoff Klasse A, A1, A2, AM und B196:

ThemaInhalt
1Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
2Besonders Verhalten beim Motorradfahren
3Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
4Fahrtechnik und Fahrphysik

Vorgeschriebener Unterrichtsumfang

Wie oft Du am Theorie-Unterricht teilnehmen musst, erfährst Du in der nachfolgenden Übersicht:

KlasseGrundstoffZusatzstoff
B, L, AM122
A, A1, A2124
A2+B126
B19604

Erweiterung: Wenn Du schon einen Führerschein besitzt, halbiert sich der Grundstoff von 12 auf 6 Einheiten.

Ein Unterrichtsabend dauert 90 Minuten.

Prüfungsrichtlinie

In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Die Theorie Prüfung findet beim TÜV an einem Tablet statt.

Die Prüfung erfolgt anhand von Fragen nach dem gleichen Schema wie die amtl. Übungsbögen/Lernsoftware in der Fahrschule. Richtige Antworten sind anzukreuzen. Jede Frage muß vollständig richtig beantwortet werden. Die Fragen bestehen aus dem Grundstoff für alle Klassen sowie aus dem klassenspezifischen Stoff. Die Fragen werden entsprechend ihrem Inhalt und dessen Bedeutung für die Verkehrssicherheit, den Umweltschutz und die Energieeinsparung mit der Wertigkeit von 2 bis 5 Punkten bewertet.

Bewertung Ersterteilung: (Wenn noch kein Führerschein vorhanden ist):

KlasseFragen GrundstoffFragen Zusatzstoffmax. Punkte
A, A1, A2, AM, B, L201010*
A2+B2010 + 1010

* Wenn 2 Fragen mit der Wertigkeit von jeweils 5 Fehlerpunkten (5+5) falsch beantwortet wurden, dann ist die Prüfung NICHT bestanden. Bei jeder anderen Zusammenstellung der Fehlerpunktzahl, bis zur Höchstgrenze von 10, ist die Prüfung bestanden.

Bewertung Erweiterung: (Wenn schon ein Führerschein vorhanden ist):

KlasseFragen GrundstoffFragen Zusatzstoffmax. Punkte
B10106
A2+B1010 + 106

Wann geht’s zur Theorie Prüfung?

Grundsätzlich erst dann, wenn man sich selbst auch sicher ist, dass man die Prüfung besteht. Frühstens jedoch 3 Monate vor erreichen des Mindestalters. Wie kann man sich sicher sein? Indem man die Übungsbogen fehlerfrei ausfüllt. Es reicht nicht, wenn man bei den Übungsbögen zu Hause hin und wieder mal ein paar Fehlerpunkte hat. Denn an der Prüfung kommt noch was dazu das man kaum abstellen kann und auch völlig normal ist: Nervosität!

Durch die Nervosität macht man unter Umständen Leichtsinnsfehler. Das kostet Fehlerpunkte. Addiert man diese mit denen zusammen die man sowieso immer macht, dann ist das Limit ziemlich schnell überschritten. Muss nicht unbedingt sein, aber es ist eben häufig so.

Deshalb: Wenn zu Hause keine Fehler mehr gemacht werden, dann kanns losgehen. Die Anmeldung zur Prüfung übernehmen wir für Dich. Die Theorie-Prüfung findet beim TÜV in Göppingen statt. Die Uhrzeit kannst du wählen. Bring bitte Deinen Personalausweis oder Reisepass mit zur Prüfung.

Lerntipps

Wie lerne ich richtig? Das ist die Frage die immer wieder gestellt wird. Lerne nach System! Das System ist eigentlich ganz einfach. Wenn Du im Unterricht aufpasst und mitarbeitest, dann hast Du schon die „halbe“ Miete eingefahren. Arbeite zu Hause den Unterrichtsstoff mit Hilfe des Lehrbuches nach. Fülle parallel dazu Übungsbögen aus. Übe aber dosiert. Beginne nicht erst kurz vor der Theorieprüfung mit den Übungsbögen. Übe regelmäßig! So erreichst Du den besten Lernerfolg.

Selbstverständlich kannst Du auch jederzeit außerhalb des Grundunterrichtes bei uns in der Fahrschule einen Testbogen ausfüllen oder auch zwei oder drei…. soviel Du willst! Wir besprechen den ausgefüllten Bogen mit Dir und erklären evtl. falsch angekreuzte Aufgaben. Die ist eine Selbstverständlichkeit für uns!

Solltest Du Schwierigkeiten mit dem Lernen haben oder irgendwelche Prüfungsfragen nicht verstanden haben, dann frage bitte uns. Wir sind sehr bemüht Dir weiterzuhelfen.

Was passiert wenn ich durchgefallen bin?

Dann ist das kein Beinbruch. Das kann jedem passieren. Es gilt jetzt die Faktoren dafür zu suchen, warum das Ergebnis der Prüfung negativ war. Das kann mehrere Gründe haben wir z.B.:

  • Nervosität
  • Prüfungsangst
  •  nicht ausreichende Vorbereitung

Wir versuchen und nehmen uns auch die Zeit dafür mit Dir nach den Fehlern zu suchen. In der Regel finden wir die Ursachen für das Negativ-Ergebnis. Es gilt nun, diese Fehlerquellen abzustellen. Wir helfen Dir dabei und stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite.

Selbstverständlich kannst Du nochmals zur „Auffrischung“ am Theorie Unterricht kostenlos teilnehmen. Das sehen wir als Service für Dich.

Erst wenn wir zusammen der Überzeugung sind, dass es beim zweiten Versuch klappt, melden wir Dich erneut zur Prüfung an. Frühestens jedoch 2 Wochen nach der ersten Prüfung, denn das ist die gesetzliche Wartefrist. In der Regel sind die Fehler der ersten Prüfung bis zur zweiten Prüfung behoben, und einem positiven Prüfungsergebnis dürfte nichts mehr im Wege stehen.

Praktische Ausbildung

Praktische Ausbildung

Wir führen Dich gewissenhaft und in gezielten Ausbildungsgängen an Dein Ziel heran. Für Personen die noch nie Erfahrungen auf einem Zweirad gesammelt haben, beginnt die Ausbildung mit der Yamaha MT-125. Dies ist ein Leichtkraftrad mit ziemlich einfacher Handhabung und einem sehr niedrigen Leergewicht im Vergleich zu einem Motorrad. Dies ist für Einsteiger ein sehr großer Vorteil. Darauf lernst Du die Fußschaltung und andere Eigenschaften eines Zweirades kennen. Wenn Du dies gelernt hast und Du Dich selbst auch sicher fühlst, dann steigst Du um auf ein Motorrad. Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung schreibt einen systematischen Aufbau der praktische Ausbildung vor. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies folgenden Grundsatz:

  • vom leichten zum schweren

Mit unserer Yamaha MT-125 mit ABS haben wir genau das richtige Fahrzeug um Dich nach diesem Grundsatz ausbilden zu können.

Schutzkleidung ist Pflicht

Fahrschulen sind seit dem 01.05.2014 gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Zweirad-Ausbildung und Prüfung darauf zu achten, dass der Schüler geeignete Schutzkleidung trägt. Dazu gehört: Motorrad-Helm, Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Handschuhe, Motorrad-Schuhe/Stiefel. Diese Regelung betrifft alle Zweiradklassen.

Wir stellen unseren Schülern die komplette Schutzkleidung (in allen Größen) kostenlos zur Verfügung – und zwar schon immer!

Bitte beachten: Aufgrund der Corona-Verordnung dürfen wir unseren Fahrschülern im Moment keine Schutzkleidung zur Verfügung stellen! Somit muss jeder Fahrschüler seine eigene komplette Schutzkleidung benutzen.

Ausbildungsfahrzeuge

Wir setzen nur neue Fahrzeuge (Modelljahr 2021) zur Ausbildung ein. Deine Sicherheit ist uns viel wert. Je nach angestrebter Führerscheinklasse stehen unterschiedliche Fahrzeuge zur Verfügung. In der Rubrik Über uns / Fuhrpark bekommst Du einen Überblick über die von uns eingesetzten Fahrzeuge.

Gegensprechanlage via Bluetooth 

Die Fahrschule Ruess ist mit der High-End Gegensprechanlage 30k von Sena ausgestattet. Dieses Gerät ermöglicht die gegenseitige Kommunikation zwischen Fahrlehrer und Schüler. Der Fahrschüler ist mit dem Fahrlehrer während der gesamten Fahrt Live verbunden und kann somit gezielt Fragen stellen. Der Fahrlehrer begleitet den Schüler nach Möglichkeit mit dem Motorrad.

Praktische Grundausbildung

Die Inhalte der praktischen Grundausbildung sind in unserem angefertigtem Ausbildungsplan einzusehen. Dieser liegt in unserer Fahrschule zur Auslage für Dich bereit.

Grundfahraufgaben Klassen A, A1 und A2

Es müssen mindestens 6 Übungen an der Prüfung gefahren werden. Die 4 obligatorischen sind Standard. Die restlichen 2 Übungen wählt der Prüfer aus den alternativen Aufgaben aus.

ObligatorischAlternativ
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5x 3,5 m Abstand)a) Slalom (4 x 7 m Abstand) oder Langer Slalom (4 x 9 m / 2 x 7 m Abstand)
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerungb) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Kreisfahrt (4,5m Halbmesser) oder Stop an Go
Ausweichen ohne Abbremsen
Ausweichen nach Abbremsen

Bei der Aufstiegsprüfung von A1 auf A2 oder A2 auf A entfallen die alternativen Aufgaben, so dass nur die 4 obligatorischen Aufgaben zu fahren sind!

Grundfahraufgaben Klasse AM

Es müssen mindestens 4 Übungen an der Prüfung gefahren werden. Die 2 obligatorischen sind Standard. Die restlichen 2 Übungen wählt der Prüfer aus den alternativen Aufgaben aus.

ObligatorischAlternativ
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerunga) Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen
Slalom (4 x 7 m Abstand)b) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Kreisfahrt (4,5m Halbmesser) oder Stop and Go

Sonderfahrten (Pflichtstunden)

Mit den Sonderfahrten wird begonnen, wenn die Grundausbildung beendet ist.

AnzahlInhalt
5Bundes- oder Landstraße (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
4Autobahn (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
3Dämmerung oder Dunkelheit (je zur hälfte innerorts und außerorts)

Bei der Klasse AM gibt es keine Sonderfahrten.

Sonderfahrten, wenn vor Ablauf der 2-jährigen Wartefrist die nächsthöhere Klasse (von A1 auf A2 oder von A2 auf A) erreicht werden möchte:

AnzahlInhalt
3Bundes- oder Landstraße
2Autobahn
1Dämmerung oder Dunkelheit (je zur hälfte innerorts und außerorts)

Prüfungsdauer

KlasseDauer
A / A1 / A270 Minuten
Aufstiegsprüfung60 Minuten
AM55 Minuten

Prüfungsrichtlinie

Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeuges im Verkehr erforderlichen technischen und über ausreichend Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist.

Die Prüfung findet grundsätzlich innerorts und außerorts statt. Autobahn oder Kraftfahrstraßen sind nach Möglichkeit auch zu befahren.

Wann geht`s zur praktischen Prüfung?

Das entscheidest Du und Dein Fahrlehrer gemeinsam. Frühstens jedoch 1 Monat vor erreichen des Mindestalters. Der Fahrlehrer muß davon überzeugt sein, dass Du den Ansprüchen einer Prüfungsfahrt gewachsen bist und die Lernziele der Fahrschüler-Ausbildungsordnung erreicht wurden. Die Anmeldung übernimmt Dein Fahrlehrer. Der Termin und der Treffpunkt zur Abfahrt der Prüfungsfahrt wird Dir rechtzeitig mitgeteilt.

Prüfungsprotokoll

Sollte an Deiner praktischen Prüfung etwas schiefgegangen sein, dann bekommst Du vom Prüfer ein Protokoll ausgehändigt. Nachfolgend die Inhalte dieses Protokolls:

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,

Sie haben die praktische Prüfung leider nicht bestanden. Bei der Bewertung der Fehler konnte auch die Berücksichtigung Ihrer guten Leistungen keinen ausreichenden Ausgleich Schaffen. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Fehler wollen wir Ihnen zur Kenntnis geben:

Fehlerbewertung
Nichtbeachten von Rot oder Zeichen der Polizei
Grobe Missachtung der Vorfahrts- bzw. Vorrangregelung
Mangelnde Verkehrsbeobachtung beim Fahrstreifenwechsel
Endgültiges Einordnen zum Linksabbiegen auf Gegenfahrbahn
Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen
Gefährdung oder Schädigung
Fehlende Reaktion bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
Nichtbeachten von Verkehrszeichen
Mangelhafte Verkehrsbeobachtung – Anfahren – Aus- bzw. Einscheren – Abbiegen – Rückwärtsfahren
Nichtangepasste Fahrgeschwindigkeit: – Autobahn – über Land – Stadt
Fehlerhaftes Abstandhalten
Unterlassene Bremsbereitschaft
Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots / des Fahrstreifens
Fehlerhaftes Abbiegen
Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen
Fehlverhalten bei Verkehrsstockungen
Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung des Blinkers vor Fahrstreifenwechsel/Abbiegen/Ausscheren/Wiedereinordnen/Anfahren
Fehler beim Überholen Überholt werden
Fehler bei der Fahrzeugbedienung
Fehler bei den Grundfahraufgaben
Fehler bei der Abfahrtkontrolle, Handfertigkeiten
Fehler beim Verbinden und Trennen von Fahrzeugen

Tipps zur Prüfung

Nimm Dir am Prüfungstag frei. Plane genügend Zeit ein um pünktlich zur Prüfung zu erscheinen. Nehme keine Beruhigungsmittel oder ähnliches. Stell Dir die Prüfung wie eine ganz gewöhnliche normale Fahrstunde vor. Mit dem einzigsten Unterschied, dass der Prüfer die Fahrtstrecke angibt. Die ersten Minuten sind die schwierigsten. Lass Dir Zeit bei der Einstellung der Spiegel und des Sitzes. Mach keine Hektik schon vor Beginn der eigentlichen Fahrt. Bleib ganz ruhig. Das macht zudem auch einen guten Eindruck beim Prüfer.

Vor der Prüfung bespricht der Prüfer mit Dir den Prüfungsablauf. Während der Prüfung kann es sein, dass der Prüfer Dir Hilfestellungen gibt. Sehe dies auch so und denke bitte nicht, dass der Prüfer Dir eine Falle stellen möchte. Wenn Du während der Prüfungsfahrt eine Anweisung des Prüfers nicht genau verstanden hast, dann frage bitte sofort nach. Das ist absolut kein Problem!

Konzentriere Dich und fahr genau so, wie es Dir Dein Fahrlehrer beigebracht hat. Du musst am Prüfungstag nicht anders wie sonst fahren. Erzähl nicht überall herum, dass Du Prüfung hast. Du hast dann nämlich zusätzlich noch den Erwartungsdruck von den anderen, den Du mit Dir „herumschleppen“ musst. Rede nur mit Leuten darüber bei denen Du weisst, dass sie Dir Mut machen und auch zusprechen. Den restlichen Leuten aus Deinem Bekanntenkreis erzählst Du bitte erst davon, wenn Du bestanden hast. Höre bitte nicht auf Personen, die schlechtes über einen Prüfer erzählen. Das entspricht nämlich mit Sicherheit nicht der Wahrheit. Diese Personen sind meist durchgefallen und suchen nun die Schuld beim Prüfer, obwohl es besser wäre die Schuld bei sich selbst zu suchen.

Der Prüfer erwartet keinen „Profi“ hinter dem Steuer. Er kennt diese Situation und berücksichtigt diese auch. Wir werden vor Deiner Prüfung mit Dir eine Prüfungssimulation fahren um Dich bestmöglichst vorzubereiten.

Was ist wenn doch etwas schiefgelaufen ist bei der praktischen Prüfung?

Dann akzeptiere bitte die Entscheidung. Suche nicht die Schuld bei Prüfer sondern bei Dir selbst. Es ist ja nicht schlimm wenn man mal einen Fehler macht. Fehler macht jeder Mensch. Denke daran: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Der Prüfer erklärt Dir Deine Fehler. Wie auch immer, er bespricht mit Dir die Prüfungsfahrt und wird Dir auch fürs nächste mal Mut zusprechen. Diskutieren oder gar streite bitte auf gar keinen Fall mit dem Prüfer. Du könntest ihn bei der nächsten Prüfung wieder haben?! Wenn das Gespräch mit dem Prüfer vorbei ist, verabschiede Dich bitte höflich vom Prüfer. Dein Fahrlehrer bespricht mit Dir den weiteren Ablauf und teilt Dir Deinen nächsten Prüfungstermin mit. Dieser ist frühestens 2 Wochen nach der ersten Prüfung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Was passiert in der Zeit von der ersten bis zur zweiten Prüfung?

In dieser Zeit gilt es schon wieder sich auf die nächste Prüfung vorzubereiten. Dein Fahrlehrer wird mit Dir nochmal Fahrstunden fahren. In der Regel werden es nicht allzu viele sein, denn Du bist ja eigentlich Prüfungsreif. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass man nach einer nicht bestandenen Prüfung nochmals Fahrstunden nehmen muss. Es ist aber ratsam. Aus dem ganz einfachen Grund, dass man den Rythmus nicht verliert. Des Weiteren wird natürlich nochmals versucht die Prüfung zu simulieren, die Du beim ersten male leider nicht gemeistert hast. Das hängt natürlich von der Art des Fehlers ab und ist logischerweise nicht immer möglich. Auf bestimmte Verkehrssituationen hat man natürlich keinen Einfluss und man kann sie auch nicht simulieren. Dein Fahrlehrer wird aber in jedem Falle mit Dir ganz genau besprechen was falsch war und Dir natürlich nochmals zeigen, wie es richtig funktioniert. Auch zur zweiten Prüfung führen wir natürlich nochmals eine Prüfungssimulation mit Dir durch und sind guter Dinge, dass es dieses mal auch klappen wird.

Stufen-Führerschein

Stufen-Führerschein

Seit dem 19.01.2013 gibt es in Deutschland wieder den Stufen-Führerschein für die Motorrad-Führerscheinklassen.

Dies bedeutet, dass der leistungsbegrenzte Führerschein A2 (bis 19.01.2013: A beschränkt) nach zweijährigem Besitz nicht mehr automatisch auf die leistungsunbegrenzte Führerscheinklasse A (bis 19.01.13: A direkt) umgeschrieben wird. Für die Umschreibung auf Klasse A ist seit dem 19.01.2013 eine Aufstiegsprüfung vorgeschrieben!

Besitzstandregelung: Führerscheine, die bis zum 19.01.2013 erteilt wurden, werden nach 2 Jahren automatisch auf die Klasse A umgeschrieben und es muß keine Aufstiegsprüfung absolviert werden!

Stufenweiser Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse durch eine Aufstiegsprüfung

  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 kann durch eine praktische Aufstiegsprüfung die Klasse A erworben werden. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor Ablauf der Zweijahres-Frist absolviert werden

oder

  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1 kann durch eine praktische Aufstiegsprüfung die Klasse A2 erworben werden. Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung erfolgt in der Fahrschule und kann frühestens 1 Monat vor Ablauf der Zweijahres-Frist absolviert werden
  • Die Anzahl der Vorbereitungs-Fahrstunden richtet sich nach Deinem Können
  • Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben
  • Keine Theoretische Ausbildung und Prüfung
  • Prüfungsdauer: 40 Minuten

Aufstiegsprüfungen können nur absolviert werden, wenn der Bewerber mindestens 2 Jahre im Besitz der niedrigeren Führerscheinklasse ist!

Wissenswertes

  • Der Direkt-Einstieg (ohne Vorbesitz der Klassen A1 oder A2) in die Klasse A, für Personen die älter als 24 Jahre sind, bleibt weiterhin möglich! Hierfür ist aber eine komplette Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich!
  • Wer vor Ablauf der Zweijahres-Frist die nächsthöhere Führerscheinklasse erwerben möchte, muß eine Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren. Das Mindestalter von 24 Jahren für Klasse A und 18 Jahre für Klasse A2 ist aber zu beachten!

Ein Aufstieg von Klasse A1 direkt zu Klasse A (Klasse A2 wird ausgelassen) ist nur mit einer Ausbildung incl. theoretischer und praktischer Prüfung möglich. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre.

Mofa-Ausbildung

Mofa-Ausbildung

Ab einem Alter von 15 Jahren darf man bereits mit einem motorbetriebenen Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Es handelt sich hierbei um das Mofa. Die Berechtigung zum Mofa fahren wird durch die sogenannte „Prüfbescheinigung“ (ist kein Führerschein) nachgewiesen. Diese Bescheinigung wird sofort nach der Theoretischen Prüfung ausgehändigt. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass man die Prüfung besteht und das Mindestalter erreicht hat.

Ausbildungskosten

Die kompletten Ausbildungskosten incl. Lehrmaterial betragen 200.- Euro.

Beschreibung

Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa oder einen Krankenfahrstuhl führt, der eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h hat, muss in einer Prüfung nachgewiesen haben, dass er

  • ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und
  • mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist

Technische Bestimmungen

Es handelt sich um einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, deren Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Das Mofa darf nicht mehr als 50³ cm Hubraum haben. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Ausbildungsumfang

Der Theorie Unterricht muss im folgenden Umfang besucht werden, wobei eine Unterrichtseinheit 90 Minuten beträgt.

  • 12 Doppelstunden Grundstoff (Gruppen-Ausbildung)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Es erfolgt eine praktische Ausbildung über 90 Minuten. In dieser Doppelstunde werden mindestens folgende Übungen zur Fahrzeugbeherrschung durchgeführt:

Übungen
Handhabung des Mofas
Anfahren und Halten
Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit
Fahren eines Kreises
Wenden
Abbremsen
Ausweichen

Prüfung

Die Theorie Prüfung erfolgt, wenn alle Unterrichtseinheiten besucht worden sind. Des weiteren muss die praktische Ausbildung ebenfalls abgeschlossen sein. Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, wobei max. 7 Fehlerpunkte zulässig sind. Es gibt keine praktische Prüfung.

Unterlagen

Zur Mofa-Ausbildung benötigst Du nur ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Kontakt

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